Wertheim. Beim Amtsgericht Wertheim war zu entscheiden, ob ein Fahrgast wusste, dass er nur mit einem Fahrschein für den Nahverkehr in einem ICE unterwegs ist. Wegen des Erschleichens von Leistungen erhielt der 43-Jährige aus der Main-Tauber-Stadt eine Strafe von zehn Mal 35 Euro.
Im September 2022 zeigte der Arbeitslose im ICE Würzburg – Frankfurt bei der Kontrolle einen für diesen Zug nicht gültigen Fahrschein vor. Der Zugbegleiter verlangte daraufhin einen Ausweis und machte Meldung. Die Deutsche Bahn forderte den Fahrpreis nach, verbunden mit Gebühren von 60 Euro, und erstattete trotz Zahlung Anzeige.
Für die Staatsanwaltschaft kam eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage nicht in Betracht. Sie wollte durch eine Verhandlung auf den Mann einwirken. Der Angeklagte hat 18 Einträge im Strafregister, eine Bewährungsstrafe wurde widerrufen. Hintergrund ist seine „Drogenproblematik“, trotz zweimaliger Kurzzeittherapie. Diesmal fiel besonders ins Gewicht, dass er seit 2017 vier Mal wegen des Erschleichens von Leistungen aufgefallen war.
In der Verhandlung machte der Beschuldigte geltend, er habe im Bahnhof Würzburg eine Stunde geschlafen und sich morgens kurzfristig entschlossen, nach Frankfurt zu fahren. Noch alkoholisiert habe er am Automaten die falsche Fahrkarte gekauft.
Der damalige Zugbegleiter erinnerte sich nicht mehr an den Fall. Er erklärte, der Fahrgast müsse sich vorher informieren, im Zug verkaufe die Deutsche Bahn keine Fahrscheine mehr.
Die Staatsanwältin beantragte eine Strafe von drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung gegen Ableistung von 100 Stunden Sozialarbeit. Das Gericht erklärte, bei der Vorgeschichte könne man dem Angeklagten nicht glauben. Er kenne die Strecke nach Frankfurt etwa von Fahrten, „um sich Sachen zu besorgen“.
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