Gericht

Schlag mit Hammer bestritten

29-jähriger Nigerianer soll Nachbar angegriffen haben

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goe
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Wertheim/Külsheim. In einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim lautet der Vorwurf gegen einen nigerianischen Asylbewerber, er habe in der Külsheimer Asylunterkunft einen Landsmann mit einem Hammer geschlagen und gesagt, er könne dessen Mutter in Nigeria von dortigen Sekten/Banden töten lassen. Außerdem richtete er an der Unterkunft Schaden an.

Der 29-Jährige bestritt die Tatbestände gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder schwächte sie ab und gab dem Landsmann die Schuld. Zeugen belasteten ihn jedoch. Ein Entlastungszeuge, ein 34-Jähriger aus Guinea, erschien „nicht sehr glaubhaft“.

Der Angeklagte erwähnte einen weiteren Mann, der ihn entlasten könne. Auf Antrag des Pflichtverteidigers wird dieser zu einem zweiten Verhandlungstermin geladen.

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Der Beschuldigte befindet sich seit fünf Jahren in Deutschland, ist Analphabet und spricht kaum Deutsch. Er hat keine Arbeit und erhält Sozialunterstützung. Seine Frau, die er schon in Nigeria geheiratet hatte, lebt mit der zweijährigen gemeinsamen Tochter getrennt in Großrinderfeld.

Hämatom fiel auf

Der 34-jährige Landsmann stammt aus einem Nachbardorf des Beschuldigten. Man kannte sich bereits in Nigeria. Er arbeitet als Lagerhelfer und wohnt inzwischen in einer anderem Gemeinde im Landkreis. Den am 4. September 2022 geschehenen Vorfall verschwieg er. Einige Tage später fiel der Integrationsmanagerin des Landratsamts Main-Tauber bei einem Termin das Hämatom am Oberarm auf. Der Mann berichtete daraufhin über das Geschehen.

Die polizeilichen Ermittlungen und die Befragung in der Verhandlung ergaben, dass der Angeklagte schon mehrmals aufdringlich im Zimmer des Landsmanns war. Am Tattag sei er von der Arbeit gekommen und der Beschuldigte vor der Tür gestanden. Er habe im Zimmer seines Landsmanns den eigenen verlorenen Zimmerschlüssel und geliehene 30 Euro suchen wollen.

Nachdem er abgewiesen worden war, sei der Beschuldigte mit einem 30 Zentimeter langen Hammer zurückgekommen, habe damit in Richtung seines Kopfes geschlagen, und er den Schlag mit dem Arm abgelenkt, erklärte der Angegriffene. Er habe weder den Schlüssel des Angeklagten noch von ihm Geld geliehen. Wegen der Verletzung benötige er gelegentlich Schmerzmittel.

Die Angaben der beiden Nigerianer übersetzte eine Dolmetscherin für Englisch, ein Dolmetscher für Französisch die Aussage des Entlastungszeugen aus Guinea. Dieser, ist ledig, ohne Arbeit und mit dem Angeklagten befreundet. Als er die Streitenden trennte, habe er in der Hand des Geschädigten ein Messer gesehen, behauptete der Zeuge.

Während seiner Vernehmung sprachen beide mehrmals in einer unbekannten Sprache. Doch das Gericht untersagte dies. Die Verhandlung soll in den nächsten Tagen fortgesetzt werden. goe

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