Gerichtsverhandlung

Gasthaus-Schlägerei in Freudenberg

Strafe wegen Körperverletzung

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim/Freudenberg. In einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim ging es um eine Gasthausschlägerei in Freudenberg. Wegen gefährlicher in Tateinheit mit einfacher Körperverletzung erhielt ein 46-jähriger Mann eine Strafe von 90 mal 100 Euro. Zudem muss er 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Am 16. Juni 2022 um 0.10 Uhr befanden sich der Angeklagte und seine Lebensgefährtin in dem kleinen Lokal, ebenso weitere Personen und an den Spielautomaten fünf bis sechs junge Leute. Eine dieser Gäste rief der Beschuldigte zu sich, um über etwas zu reden. Im Verlauf der Diskussion mit Beleidigungen versetzte ihm der Angeklagte mit dem Knauf eines Messers, das er in der rechten Hand hielt, einen Schlag. Die Folge war eine blutende Wunde.

Die Kumpel des Verletzten mischten sich ein. Wie es hieß, kam es daraufhin zu einer „wilden Schlägerei, alle lagen am Boden“. Beim Versuch zu schlichten, bekam eine Frau vom Beschuldigten einen Schlag ins Gesicht, „vermutlich unabsichtlich“. Dieser führte zu einer Schwellung. Der 46-Jährige selbst erlitt einen Nasenbeinbruch.

Seine Lebensgefährtin hat eine Tochter. Im Vorfeld der Schlägerei soll der Geschädigte deren Freund beleidigt, Drohungen ausgesprochen und durch Scheinanfahrten mit dem Auto erschreckt haben. Dies nannte der Angeklagte als Grund für das „Reden wollen“ in der Tatnacht.

Der 46-Jährige hat keine Vorstrafen und räumte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft ein. Bei der Frau entschuldigte er sich. Sie nahm die Entschuldigung an.

Weiter hieß es in der Gerichtsverhandlung, dass der Geschädigte mit Einträgen im Strafregister erfasst sei und dieser auch schon im Gefängnis gesessen habe. Der Schlag hatte für ihn habe „keine schlimmen Folgen“ gehabt.

Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, das Gesetz lasse eine niedrigere Strafe nicht zu. Der Strafrahmen für gefährliche Körperverletzung in minder schwerem Fall beginne bei drei Monaten Haftstrafe beziehungsweise 90 Tagessätzen.

Neben den 500 Euro erhält der Geschädigte auch angefallene Zinsen. Das von seinem Anwalt beantragte Adhäsionsverfahren macht ein separates Zivilverfahren entbehrlich.

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