Werbach. Bereits im Januar dieses Jahres beschloss der Gemeinderat in einer nichtöffentlichen Sitzung, dem Zweckverband Kindliche Bildung Tauberfranken (Kibita) beizutreten. Der reine Beitrittsbeschluss erfolgte durch den Gemeinderat ebenfalls in einer nichtöffentlichen Sitzung am 23. September. Wie Werbachs Bürgermeister Georg Wyrwoll auf Nachfrage erklärte, wurde nur wenige Tage später die Kindergartenleitung in Niklashausen von diesem Schritt unterrichtet.
Die bisher am Zweckverband beteiligten Gemeinden Lauda-Königshofen und Großrinderfeld stimmten vor Wochen dem Beitritt Werbachs zu. Gamburgs Ortsvorsteher und Gemeinderat Roland Johannes (Aktive Bürger) wurde am Dienstagabend für fünf Jahre als Vertreter der Gemeinde in die Verbandsversammlung des Zweckverbands gewählt.
Der Zweckverband Kibita wurde von den Gemeinden Lauda-Königshofen und Großrinderfeld bereits 2023 gegründet. Vorsitzender ist Lauda-Königshofens Bürgermeister Dr. Lukas Braun. Auf der Homepage des Zweckverbands ist das allgemeine Ziel, der eigenverantwortliche Betrieb von Kindertagesstätten und der Schulkindbetreuung erläutert. „Ein wichtiges Ziel ist, den Kindern gute Räume zu geben. Räume, die ihnen Orientierung geben, die Geborgenheit und Ruhe schenken, die zum Experimentieren einladen. Dabei soll die Umsetzung des baden-württembergischen Orientierungsplans durch die Gestaltung unterschiedlicher Bildungsbereiche gewährleistet werden.“
In der Jahresabschlussabrechnung des Zweckverbands, die am Montag in Lauda-Königshofen vorgestellt wurde, werden die Aufgaben formuliert: „Der Zweckverband hat die Aufgabe, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesstättenplätzen sicherzustellen und die entsprechende Betreuung zu gewährleisten.“ Im Klartext heißt dies: Kibita übernimmt im Auftrag der beteiligten Gemeinden sowohl die Betriebsführung der Einrichtungen als auch die Fach- und Dienstaufsicht. In Werbach passiert dies ab 1. Januar 2026. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt die drei Gemeinden, die bisher den Zweckverband bilden, über die Kibita Träger aller Einrichtungen sind.
Als Grund für diesen Beitritt zum Zweckverband gab Wyrwoll auf Nachfrage an, dass die fachlichen Anforderungen an den Betrieb einer Kindertagesstätte heute deutlich andere sind als noch vor Jahren. So müssten unter anderem der sich ständig ändernde gesetzliche Rahmen, neue Vorschriften und auch Erwartungen der Eltern einfließen. „Wir als Kommune müssten für einen einzelnen Kindergarten Strukturen aufbauen, die unsere fachliche Kompetenz übersteigen“, sagte der Bürgermeister. Er zog Vergleiche zur katholischen Verrechnungsstelle, die in ähnlicher Art die Einrichtungen betreut. Für die Verlagerung der Dienstleistungen fallen für die Kommune Kosten an. Diese werden im Zweckverband anteilig aufgeteilt. Das entstehende Defizit beim Betrieb der Einrichtung trägt weiterhin die Kommune selbst. In der Sitzung verwies Wyrwoll darauf, dass lediglich zwölf Prozent der anfallenden Kosten durch die Elternbeiträge gedeckt sind.
Auf Nachfrage versicherte er außerdem, dass es sich beim Wechsel um einen normalen Betriebsübergang handeln würde und der Zweckverband alle Rechte und Pflichten übernimmt. Dies bedeute auch, dass die Verträge der Erzieherinnen bestehen bleiben.
Zur Sitzung am Dienstagabend hatten sich neben den Erzieherinnen der Niklashäuser Einrichtung, auch Elternbeiräte und betroffene Eltern eingefunden. Denen versicherte er, dass sich am Kinderbetreuungsangebot nichts ändern werde. Dies betreffe derzeit auch den von der Gemeinde betriebenen Kindergartenbus.
Wieso der Gemeinderat Werbach mehrfach nichtöffentlich diesen Beitritt vorberaten hat, erklärte Wyrwoll: „Dies war erforderlich, weil im Zusammenhang mit der möglichen Mitgliedschaft sowohl personal- und arbeitsrechtliche Fragen der Beschäftigten als auch inhaltliche und organisatorische Abstimmungen mit dem Zweckverband zu behandeln waren. Damit lagen sowohl berechtigte Interessen Einzelner als auch Gründe des öffentlichen Wohls im Sinne des Paragrafen 35 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vor, die eine nichtöffentliche Beratung rechtfertigen.“
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