Baudenkmal

Historische Brücke in Gamburg soll tatsächlich Geländer bekommen

Es war nur eine Beobachtung von Gamburger Bürgern, die für Aufregung und etwas aufwendigere Recherchearbeit sorgte, bis Licht ins Dunkel fiel. Stein des Anstoßes waren angebliche Vermessungen der historischen Tauberbrücke.

Von 
Heike Barowski
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Noch kann Werbachs Bürgermeister Georg Wyrwoll lächeln. Doch die Sorge über einen möglichen Geländeraufbau auf dem alten Gemäuer scheint begründet, wie aus einem Schreiben des Regierungspräsidiums am Dienstag hervorging. © Heike Barowski

Gamburg. Noch bevor die Nachfrage die Gemeinderatssitzung im April erreichte, sorgte sie erst einmal für etwas Verwunderung in der Werbacher Verwaltung. Gamburger Bürger hatten Vermessungsarbeiten an der Brücke über die Tauber beobachtet und einen Schriftzug vom Denkmalamt auf einem direkt in der Nähe geparkten Auto entdeckt. Doch die Verwaltung in Werbach wusste von diesem Vorgang nichts. Das gab Werbachs Bürgermeister, Georg Wyrwoll auf der Sitzung des Gemeinderats Mitte April bekannt.

Die große Sorge aller Werbacher: dass dieses aus dem Jahr 1776 stammende Bauwerk mit zugegeben niedriger Brüstung ein zusätzliches modernes und deswegen optisch unpassendes Geländer bekommen könnte.

Schützenswertes Kulturdenkmal

Ein paar Tage später noch einmal genauer bei Werbachs Bürgermeister Georg Wyrwoll nachgefragt, äußerte er ebenfalls Bedenken: „Nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg müssen Geländer, einschließlich der von Brücken, eine Mindesthöhe von 90 Zentimetern haben. Bei der historischen Tauberbrücke in Gamburg sind im Innenmaß nur 60 Zentimeter vorhanden. Allerdings ist seit rund 250 Jahren auch keine Gefährdungslage bekannt.“ Die Brücke sei nach Paragraf 2 des Denkmalschutzgesetzes klassifiziert, so Wyrwoll weiter. „Sie wird also aufgrund ihrer historischen, architektonischen oder anderer Merkmale als schützenswertes Kulturdenkmal eingestuft und ist dementsprechend rechtlich geschützt. Alle Maßnahmen, die ihre Substanz oder Erscheinungsbild verändern könnten, benötigen in der Regel eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde.“

Mit der Brücke am Meisenbach m Ortsausgang von Gamburg ging man nicht sehr nachsichtig um. Hier stand Sicherheit vor Schönheit. Im vergangenen Jahr wurde das Geländer angebracht. © Werbach

Beispiel Meisenbach

Werbachs Bürgermeister wies in diesem Zusammenhang auf die Brücke am Meisenbach am Ortsausgang von Gamburg hin. Hier wurde im letzten Jahr ein schlichtes modernes Stahl-Geländer angebracht, welches optisch keine Aufwertung mit sich bringt.

Wie Werbachs Bauamtsleiter Oliver Schramm mitteilte, handelte es sich dabei um eine Entscheidung des Straßenbauamtes des Landkreises. Als Betreiber der Land- und Kreisstraßen ist dieses Amt auch für die jeweiligen Brücken zuständig. Die Verwaltung der Gemeinde werde dabei in keiner Weise eingebunden oder informiert. Allerdings, so Schramm, stehe die kleine Brücke über den Meisenbach auch nicht unter Denkmalschutz, so dass solche unattraktiven Maßnahmen ohne große Mitwirkung anderer umgesetzt werden können.

„Es bleibt zu hoffen, dass das Kulturdenkmal der Gamburger Tauberbrücke nicht auch verschandelt wird“, formulierte Wyrwoll mit Nachdruck.

Erste Anlaufstelle für Nachfragen in Bezug auf die beobachtete Vermessungsaktion: das Straßenbauamt und die untere Denkmalbehörde des Landkreises. Aylin Wahl, die den im Urlaub befindlichen Pressesprecher der Landkreisverwaltung vertrat, schickte am 23. April folgende Antwort: „Soweit hier bekannt, handelt es sich um eine Maßnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an die dortige Pressestelle.“

Gesagt – getan. Einige Tage später antwortete die Pressesprecherin des Landesdenkmalamtes, Stefanie Paprotka: „Vom Bereich der Bau- und Kunstdenkmalpflege beim LAD war niemand für Vermessungen an der Tauberbrücke. Eventuell weiß das Straßenbauamt Tauberbischofsheim mehr, wer vor Ort gewesen sein könnte?“

Also noch einmal an die Landkreisverwaltung geschrieben – in Kopie das Schreiben aus Stuttgart. Am vergangenen Montag dann endlich brachte Pressesprecher Markus Moll erst einmal Licht ins Dunkel. „Tatsächlich waren Mitarbeiter unserer Denkmalschutzbehörde gemeinsam mit dem Gebietsreferenten für den Main-Tauber-Kreis des Landesamtes für Denkmalpflege mit Sitz in Esslingen rein informatorisch an der Brücke in Gamburg vor Ort“, schrieb er.

Zur Erklärung des Vorgangs fügte er an: „Es ist dem zuständigen Gebietsreferenten des Landesamtes für Denkmalpflege ein Anliegen, sich möglichst selbst einen Eindruck von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort zu verschaffen. Soweit es im organisatorischen Ablauf möglich ist, werden daher mit ihm regelmäßig auch Denkmale besichtigt, bei denen keine konkreten Maßnahmen anstehen. So hat es sich auch bei dem Termin an der Brücke in Gamburg verhalten.“

Ein paar Fragen an den Gebietsreferenten sollten Klarheit darüber bringen, beispielsweise welchen Eindruck er von dem historischen Bauwerk habe und ob vielleicht Sanierungsarbeiten nötig sind.

Als Antwort auf diese direkt an ihn gerichtete E-Mail kam vor ein paar Tagen ein Schreiben vom Regierungspräsidium, genauer gesagt von der Pressesprecherin Stefanie Paprotka.

In ihrer Mail heißt es: „Was hingegen bestätigt werden kann: Das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) steht derzeit wegen der Anbringung eines neuen Brückengeländers mit dem zuständigen Straßenbauamt in Kontakt. Von geplanten Restaurierungsarbeiten ist dem LAD bisher nichts bekannt.“

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Widerspruch geklärt

Am Dienstagmittag kam eine weitere Mail aus Stuttgart: „Das zuständige Straßenbauamt beim Landratsamt Main-Tauber-Kreis (LRA) hat für das Anbringen eines Geländers zur Herstellung der Verkehrssicherheit die Genehmigung beantragt. Das LAD hat allerdings hinsichtlich der Geländerart Bedenken geäußert und daher um entsprechende Überarbeitung des Antrags durch das LRA gebeten.“

Wie Pressesprecher Markus Moll am Dienstagnachmittag in einem Gespräch bestätigte, gibt es tatsächlich diesen Antrag vom Straßenbauamt und es sei zutreffend, dass das LAD Bedenken geäußert habe.

Im Fall der historischen Gamburger Brücke müsse am Ende ein Kompromiss zwischen Verkehrssicherungspflicht und Denkmalschutz gefunden werden. Dies alles hatte jedoch nichts mit dem Besuch des Gebietsreferenten für den Main-Tauber-Kreis des Landesamtes für Denkmalpflege zu tun.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Wertheim

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