Werbachhausen. Im Mittelpunkt derJahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Werbachhausen standen Ehrungen und Beförderungen.
Nach der Begrüßung durch den stellvertretenden Abteilungskommandanten Andreas Dürr gedachte man der verstorbenen Kameraden.
In seinem Tätigkeitsbericht zeigte sich Andreas Dürr erfreut darüber, dass die Abteilung im vergangenen Jahr zu keinem Einsatz ausrücken musste. Er mahnte jedoch die niedrige Übungsbeteiligung an, weshalb die Übungen nun Donnerstags und Sonntags im Wechsel stattfinden werden.
Des Weiteren berichtete der stellvertretende Abteilungskommandant von zahlreichen Aktivitäten und Übungen. Die Feuerwehr beteiligte sich an der Kerwe, am Gemeindehausdienst, an Fastnacht und beim Aufstellen der Bänke am Gemeindehaus.
Es folgten der Kassenbericht und der Bericht der Kassenprüfer. Erich Müller bescheinigte dem Kassierer Christoph Michel eine einwandfreie Kassenführung. Erich Müller beantragte Entlastung des Vorstands, die von der Versammlung einstimmig erteilt wurde.
Die Kameraden Christoph Michel und Thorsten Wetzel wurden für 25 Jahre aktiven Feuerwehrdienst und Steffen Uher für 15 aktive Dienstjahre geehrt. Andreas Dürr dankte ihnen für ihr großes Engagement. Lukas Hahner wurde zum Oberfeuermann befördert.
Bürgermeister Ottmar Dürr dankte den Floriansjüngern für das große ehrenamtliche Engagement und ihren Dienst am Nächsten. Der Rathauschef lobte den Zusammenhalt unter den Kameraden der Abteilungswehr und wünschte allen Anwesenden eine unfallfreie Zeit und viel Freude bei der Arbeit für das Gemeinwohl.
Kommandant Axel Brümmer berichtete von insgesamt 28 Einsätzen der Gesamtfeuerwehr, bei denen es sich überwiegend um technische Hilfeleistungen und Brandeinsätze handelte. Laut Brümmer sind zahlreiche Einsätze der langen Trockenperiode geschuldet. Er lobte den Zusammenhalt innerhalb der Gemeindefeuerwehr.
Ortsvorsteher Harald Kranz dankte der Feuerwehr für ihren Einsatz zum Wohle der Dorfgemeinschaft.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/werbach_artikel,-werbach-beteiligung-an-uebungen-recht-niedrig-_arid,2064389.html