Walldürn. Das Verkehrskonzept in der Walldürner Innenstadt wurde vor rund einem Jahr eingeführt. Der frühere verkehrsberuhigte Bereich, wie in der Hauptstraße und der Oberen Vorstadtstraße, wurde durch eine 20-er Zone ersetzt. In einem ausgedehnten Ring darum gilt Tempo 30. „Das Ziel der Verkehrskonzeption ist es, den Durchgangsverkehr aus der Innenstadt herauszuhalten und den Zielverkehr zuzulassen. Dabei wurden die Geschwindigkeiten so gewählt, dass die Fußgänger und Radfahrer bei ihrem Aufenthalt im Innenstadtbereich sicherer sind“, erklärt Meikel Dörr, Leiter der Stabsstelle Bürgermeister, gegenüber den FN. Nach einem Jahr seien die Stadt Walldürn und die zuständige Straßenverkehrsbehörde, der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn (GVV), der Auffassung, dass sich das Konzept grundsätzlich bewährt habe, berichtet Dörr.
Die Umstellung hatte jedoch anfänglich für Verwirrung gesorgt. Schuld daran sei unter anderem die Beseitigung des Schilderwalds. „Die Beschilderung an der Zoneneinfahrt gibt grundsätzlich die Regeln für den dahinter befindlichen Bereich vor“, erläutert Dörr. Weitere amtliche Schilder könne man deshalb nicht einfach so anbringen. Um der Verwirrung entgegenzuwirken, wurden nicht-amtliche Hinweisschilder angebracht. Diese bleiben vorerst noch hängen. Die Hinweisschilder haben sich positiv ausgewirkt, wie in regelmäßigen Geschwindigkeitsmessungen festgestellt wurde. „Die Straßenverkehrsbehörde hat uns darüber informiert, dass sich mittlerweile die Fahrzeugführer an den vorgegebenen Geschwindigkeiten orientieren und sich die Einhaltung der Vorgaben verbessert hat“, sagt Dörr.
Wer hat Vorfahrt?
In Teilen der 20-er Zone herrscht jedoch nach wie vor für manche Unklarheit. Im Allgemeinen gilt in der Zone die Vorfahrtsregel rechts vor links. Eine Ausnahme stellt der Weg von der „Kuhnebrücke“ an der Sparkasse vorbei in Richtung Kreisel dar. Diese Strecke ist eine Vorfahrtsstraße aufgrund des dort verlaufenden Linienverkehrs. Fußgängerüberwege – wie früher – sind dort wegen der Geschwindigkeitsreduzierung nicht vorgesehen, teilt Dörr mit.
Die gepflasterten Regenrinnen an den Kreuzungen am „Betten-Stahl“ und am „Getränke Löhr“ werden teilweise als Haltelinien interpretiert und verwirren dadurch Verkehrsteilnehmer. Diese wissen nicht, wer Vorfahrt hat.
„Die Rinne am Bettenstahl hat laut Bauamt keine Funktion mehr und wird zurückgebaut“, sagt Alexander Imhof, zuständiger Sachbearbeiter beim GVV. Dadurch soll deutlich werden, dass rechts vor links gilt. „Am Getränke Löhr hat die Rinne eine Funktion, weshalb ein Rückbau nicht stattfindet. Das wird erst im Rahmen von größeren Baumaßnahmen in dem Bereich umgesetzt“, ergänzt er. Die Kreuzung sei außerdem kein Unfallschwerpunkt. Deswegen bestehe kein akuter Handlungsbedarf.
Das Verkehrskonzept beinhaltet außerdem eine einheitliche Parkdauer mit Parkscheibenpflicht. Deshalb hatten im vergangenen August mehrere Autofahrer ein „Knöllchen“ kassiert. Die nicht-amtlichen Hinweisschilder haben in diesem Fall geholfen, und die Ordnungswidrigkeiten seien um ein Drittel zurückgegangen, so Dörr.
Weitere Änderung stehen an
Außerdem folge eine weitere Änderung im Walldürner Verkehr in den Osterferien, wie der Stabsstellenleiter berichtet. Tempo 30 im Bereich am Auerberg Schulzentrum im Theodor-Heuss-Ring soll künftig nur zeitweise gelten. Dazu fanden bereits im Oktober 2021 Beratungen im Gemeinderat statt.
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