Landgericht Mosbach

Walldürn: Mit rund 37 Kilo Marihuana gehandelt

Ein 29-jähriger Mann und eine 24-jährige Frau aus Walldürn wurden am Mittwoch wegen Betäubungsmitteldelikten am Landgericht Mosbach verurteilt. Sie haben mit rund 37 Kilogramm Marihuana gehandelt.

Von 
Stefanie Čabraja
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Der 29-jährige Mann aus Walldürn wurde wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Seine 24-jährige Lebensgefährtin erhielt wegen Beihilfe drei Jahre auf Bewährung. © Stefanie Čabraja

Walldürn/Mosbach. Der 29-jährige Angeklagte aus Walldürn war bereits in den Verhandlungssaal 6 des Landgerichts Mosbach von zwei Justizvollzugsbeamten begleitet worden, als am Mittwochmorgen gegen 8.56 Uhr seine Familie und Freunde ebenfalls den Raum betraten. Kurz durften die Angehörigen mit dem Mann auf der Anklagebank sprechen. Besonders lange verharrte sein Blick bei der jüngsten Zuschauerin – seiner drei Monate alten Tochter. Diese brachte seine Freundin – ebenfalls angeklagt – während ihrer Zeit in der Untersuchungshaft zur Welt.

Nach fast dreistündiger Verhandlung verkündete der Vorsitzende Richter Michael Haas das Urteil. Der geständige Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die 24-jährige erhielt eine zweijährige Freiheitsstrafe, die auf eine Bewährungsstrafe von drei Jahren ausgesetzt wird.

Dem 29-Jährigen wurde zur Last gelegt, dass er in insgesamt 23 Fällen Betäubungsmittel an- und verkauft habe. Diese solle er in Frankfurt und auch in Spanien erworben haben. Abnehmer solle er im Raum Walldürn, Buchen, Mosbach und Miltenberg gefunden haben. Die Angeklagte habe bei acht Taten Beihilfe geleistet. Weitere Personen seien bei den polizeilichen Ermittlungen ebenfalls identifiziert und mit den Taten in Verbindung gebracht worden. Gegen sie wird gesondert verhandelt.

Hinweis erhalten

Der Staatsanwalt Dr. Thorsten Nees zählte die einzelnen Taten in der Anklageverlesung auf. Mit insgesamt rund 37 Kilogramm Marihuana habe der 29-Jährige gehandelt.

Das Kriminalkommissariat Mosbach habe Ende Juli 2022 einen Hinweis erhalten, dass der Angeklagte mit Betäubungsmitteln – vorwiegend mit Marihuana und Haschisch im Kilogrammbereich – handeln soll, schilderte ein Polizist, der als Zeuge aussagte. „Es war auch die Rede von Kokain, da war die Menge unbekannt“, ergänzte er.

Aufgrund des Hinweises habe die Polizei verdeckte Ermittlungen eingeleitet. Die Beamten haben den Wohnsitz des Angeklagten observiert. Ein junger Mann sei mit größeren Taschen und einem Rucksack erschienen. Dieser verblieb kurzzeitig im Haus des 29-jährigen und sei meistens ohne die Taschen wieder rausgekommen, erläuterte der Zeuge die Ermittlungsmaßnahmen.

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Die Observationen ergaben auch, dass jeweils kurz nach der Taschenübergabe Personen aus dem Abnehmerkreis erschienen und mit offensichtlich gefüllten Taschen sowie Wölbungen unter dem T-Shirt oder dem Kapuzenpullover wieder gingen. Der Verdacht habe sich damit erhärtet und die Observationen wurden ausgeweitet. Ab Anfang September habe man Gespräche mittels einer Telekommunikationsüberwachung auswerten können, in denen eindeutig Betäubungsmittel im Fokus standen. Auch der Transport von Drogen von Frankfurt in den Raum Walldürn habe man dem 29-Jährigen durch die Observation nachweisen können. Im Januar folgten erneut Fahrten nach Frankfurt sowie Treffen mit einem Hintermann. Die Festnahme erfolgte, nachdem ein Umzugskarton mit drei vakuumierten Ein-Kilogramm-Beuteln mit Marihuana sichergestellt wurde.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Kaweh Tabakhtory-Fard analysierte die Biografien der beiden Angeklagten und schloss eine Schuldunfähigkeit aus. Der 29-Jährige habe nach einer schweren Handverletzung 2011 erstmals Kontakt mit opioidartigen Schmerzmitteln gehabt. Dadurch sei es zum täglichen Cannabiskonsum gekommen.

Im Oktober 2013 habe er bereits einen stationären Entzug gemacht, erläuterte der Sachverständige. Der Angeklagte sei rückfällig geworden. Auch ein Lungenkollaps habe ihn nicht davon abgehalten, weiterhin Cannabis zu konsumieren. Im Gespräch mit dem Sachverständigen habe der 29-Jährige angegeben, dass zunehmend finanzielle Schwierigkeiten ihn dazu bewegt haben, mit Drogen zu handeln.

In Drogen-Gruppe gerutscht

Die Biografie der Angeklagten gestalte sich in einigen Punkten ähnlich, wie der Sachverständiger angab. Sie habe sich nach ihrem Schulabschluss einer drogenabhängigen Gruppe angeschlossen und ebenfalls täglich Drogen konsumiert. Sie habe jedoch eigenständig versucht, davon loszukommen. Während der Schwangerschaft konsumierte die Angeklagte keine Betäubungsmittel.

Staatsanwalt Nees forderte für den geständigen Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und fünf Monaten mit einem neunmonatigen Entzug und eine zweijährige Freiheitsstrafe für die geständige Angeklagte, welche auf drei Jahre Bewährung ausgesetzt werden sollen. Die Verteidigerin Sophie Bechdolf-Reif kritisierte die lange Observierungszeit der Ermittler und forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten für ihren Mandanten. Der Verteidiger Frank Gangl stimmte dem Staatsanwalt und der Bewährungsstrafe zu, da seine Mandantin bereits unter gesonderten Umständen die Untersuchungshaft vollziehen musste.

Letztlich wurde der 29-Jährige für 21 Taten zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe und die 24-Jährige für sieben Taten zu drei Jahren auf Bewährung verurteilt. Beide müssen einen Entzug machen. Gestrichen wurden die Vorwürfe des Kokainhandels. Richter Michael Haas wies nach der Urteilsverkündung daraufhin, dass die beiden Angeklagten durchaus besondere Umstände erlebten. Dennoch hätten sie die Taten während der Schwangerschaft begangen. Das Kind sei demnach nicht erst nach der Geburt ein Argument.

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