Landgericht Mosbach

Walldürn/Hardheim: Mit Kokain und Marihuana gehandelt

Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Mosbach müssen sich seit Freitag zwei junge Männer wegen Betäubungsmitteldelikten und versuchter räuberischer Erpressung verantworten.

Von 
Maren Greß
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Vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Mosbach hat am Freitag der Prozess gegen zwei junge Männer begonnen. Ihnen liegt zur Last, mehrfach mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben und einen Abnehmer aus Hardheim mit Gewalt und Drohungen zur Zahlung bewegt zu haben. © DPA

Walldürn/Hardheim/Mosbach.  Am ersten Verhandlungstag wurde die Anklage von der Staatsanwaltschaft verlesen. Ihnen wird demnach zur Last gelegt, zwischen Sommer 2021 und April 2022 im Raum Hardheim/Walldürn in mehreren Fällen mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Die Delikte hätten sich insgesamt auf rund 20 Gramm Kokain und 330 Gramm Haschisch beziehungsweise Marihuana bezogen. Zudem sollen sie versucht haben, einen Abnehmer mit Gewalt und Drohungen zur Bezahlung von Rauschgiftlieferungen zu bewegen.

Detailliert schilderte Staatsanwalt Sebastian Ibing die einzelnen Tatvorwürfe: Das Ziel der beiden jungen Männer, die zum Tatzeitpunkt 19 beziehungsweise 20 Jahre alt waren, sei es gewesen, mit ihren Handlungen über fortlaufende Dauer Gewinne zu erzielen. Einer der Angeklagten hätte überwiegend mit Marihuana gehandelt. Da dieser keinen Führerschein besitzt, habe ihn der zweite Angeklagte zu den Übergaben gefahren, habe aber auch selbst Kokain verkauft.

Übergabe an der Nibelungenhalle

Die Abnehmer hätten laut Staatsanwalt in einigen Fällen die Ware direkt bezahlt, oder sie wurden auf Kommission gekauft. Die Übergabe habe entweder in der Wohnung des Abnehmers in Hardheim stattgefunden, oder in Walldürn an der Nibelungenhalle. Da die auf Kommission gekauften Drogen noch nicht bezahlt wurden, habe einer der Angeklagten dem Abnehmer Anfang März aufgelauert und wollte ihm gewaltsam das Geld entlocken. Er habe zum Faustschlag ausgeholt, der Geschädigte konnte aber ausweichen und flüchten.

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Rund drei Wochen später hätte sich der junge Mann mit dem Abnehmer am Pfadfinderheim in Buchen verabredet, ihn angeschrien und das Geld gefordert. Mit der Faust hätte er ihn auf den Hinterkopf geschlagen. Es soll an diesem Tag keine Geldübergabe stattgefunden haben, da der Abnehmer kein Bargeld dabei hatte. Daraufhin habe der Angeklagte den Mann über den Messengerdienst „Snapchat“ bedroht.

Für Anfang April hätten sich die beiden Angeklagten schließlich, so Staatsanwalt Sebastian Ibing, zur Geldübergabe mit dem Abnehmer auf dem Schlossplatz in Hardheim verabredet. Es kam jedoch zu keiner Übergabe, da die Tatverdächtigen von der Polizei festgenommen wurden. Die Beamten hätten bei den jungen Männern Messer gefunden, sagte Ibing.

Wie Michael Haas, der Vorsitzende Richter des Landgerichts, deutlich machte, spreche alles dafür, dass in diesem Fall das Jugendstrafrecht angewandt werde.

„Entscheidend für das Strafmaß wird aber der Sachverständige sein“, sagte Haas. Dieser wird am Fortsetzungstermin am kommenden Donnerstag, 27. Oktober, seine Einschätzung abgeben. Dann soll auch das Urteil gefällt werden. Die beiden jungen Männer müssten laut Aussagen des Richters mit einer Haftstrafe von drei bis vier Jahren rechnen. Eine Bewährungsstrafe sei nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich, da die Angeklagten wohl auch selbst Betäubungsmittel konsumiert hätten und eine Therapie notwendig sei.

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