Walldürn. Der Gemeinderat von Walldürn hat sich dafür ausgesprochen, die Unechte Teilortswahl beizubehalten. Auch die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke bleibt beim Alten: Die Kernstadt hat 16, Altheim und Rippberg-Hornbach haben jeweils drei sowie Glashofen-Gerolzahn, Gottersdorf, Reinhardsachsen-Kaltenbrunn und Wettersdorf jeweils einen Sitz. Das Gremium soll sich also auch nach der nächsten Kommunalwahl im kommenden Jahr aus 26 Räten zusammensetzen.
Wie Helmut Hotzy sagte, habe man mit den Ortsvorstehern darüber diskutiert, größere Wohnbezirke zu bilden. Dies hätte jedoch zur Folge gehabt, dass man die Eingliederungsvereinbarungen der einzelnen Ortschaften mit der Gesamtstadt hätte ändern müssen. Diese Vereinbarungen hatte man vor 50 Jahren abgeschlossen, als die früher selbstständigen Ortschaften in die neue Stadt Walldürn eingemeindet wurden.
„Ich bin Walldürner Bürger“, stellte Stadtrat Uwe Berberich aus Glashofen fest. Für ihn gebe es keine „geistige Trennung“ zwischen Ortsteilen und Kernstadt. Er lobte die gute Zusammenarbeit der Kernstadt mit den Stadtteilen. Dennoch sprach er sich für den Vorschlag der Stadtverwaltung aus, das Wahlsystem nicht zu ändern.
Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Fabian Berger mahnte, die Eingliederungsvereinbarungen nicht anzutasten. „Diese hat man damals im Vertrauen auf die Zukunft abgeschlossen“, sagte er. „Ein großer Gemeinderat ist ein Vorteil für Walldürn.“
Auch Bürgermeister Markus Günther hält einen Gemeinderat mit vielen Mitgliedern für gut. Denn so würden viele Aspekte in die Entscheidungsfindung einfließen.
Dagegen war die SPD offen für die Einführung neuer Regeln bei der Wahl. „Die Unechte Teilortswahl stellen wir allerdings nicht in Frage“, sagte Fraktionsvorsitzender Ralf Ludwig Beyersdorfer. Hotzy erinnerte daran, dass der Gemeinderat 2010 die Unechte Teilortswahl hatte abschaffen wollen. Mit einem Bürgerentscheid wurde das verhindert.
Das Gremium beschloss einstimmig, die Unechte Teilortswahl für die Kommunalwahl 2024 bei 26 Sitzen beizubehalten.
Auch die Aufteilung der Sitze in den Ortschaftsräten bleibt wie bisher bestehen. mb
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