Weikersheimer Gemeinderat

Auf der Suche nach „bester Alternative“

Antrag der CDU-Fraktion zur Beibehaltung und Anpassung der unechten Teilortswahl

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cdu
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Die CDU-Fraktion Weikersheim will die „unechte Teilortswahl“ aktiv für die Tauberstadt und ihre Ortsteile anpassen. © dpa

Weikersheim. Die CDU-Fraktion im Gemeinderat der Stadt Weikersheim hat am 27. April einen Antrag zur Beibehaltung und Anpassung der unechten Teilortswahl sowie zur Änderung der Hauptsatzung eingebracht. Die Fraktion hat gegenüber der Stadtverwaltung beantragt, dass die Behandlung des Antrags erst in der Stadtratssitzung im Juli 2023 erfolgen soll, da ihr eine umfassende Information und Diskussion in den Teilorten ohne Zeitdruck sehr wichtig ist. Die CDU habe sich mit dem Thema in mehreren Sitzungen intensiv auseinandergesetzt, so die Fraktion in einer Pressemitteilung.

Die Ist-Situation: In der Hauptsatzung sind aktuell 19 Gemeinderäte festgelegt und die Gemeinderatswahl wurde bisher nach dem System der unechten Teilortswahl durchgeführt. Bei der Bestimmung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. Die unechte Teilortswahl soll der Bevölkerung räumlich getrennter Teile einer Gemeinde eine eigene Vertretung im Gemeinderat sichern. Die Bewerber werden in den Wahlvor-schlägen getrennt nach Wahlbezirken aufgeführt.

Die unechte Teilortswahl „ist der Garant für eine angemessene Vertretung der Kernstadt und der Teilorte im Gemeinderat der Stadt Weikersheim. Um diese Vertretung auch in Zukunft zu gewährleisten und die Interessen der Bürgerschaft aus allen Teilen der Stadt gleichermaßen sicherzustellen, sollte die unechte Teilortwahl erhalten bleiben“, so die CDU. Notwendigkeit der Änderung: Die Einwohnerzahlen in den Teilorten und der Kernstadt haben sich in den letzten Jahren – insbesondere auch durch den Ausweis von Baugebieten – unterschiedlich entwickelt. Hier ist ein Anpassungsbedarf entstanden, um das Stimmgewicht in den Wohnbezirken anzugleichen und die entstandenen Abweichungen bei der Repräsentanz auszugleichen. Die Notwendigkeit für die Anpassung ergebe sich auch aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 19. Juli 2022, in dem die Gemeinderatswahl 2019 der Stadt Tauberbischofsheim für ungültig erklärt wurde. Dem Urteil ist zu entnehmen, dass die unechte Teilortswahl verfassungsgemäß ist, aber regelmäßig zu überprüfen ist. Die Festlegung der Sitze muss den örtlichen Verhältnissen sowie die Bevölkerungsanteile berücksichtigen.

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Der Vorschlag der CDU-Fraktion: Eine Erhöhung der Sitze für die Kernstadt „wird das Problem der Rechtssicherheit nicht lösen, da unter den restlichen Wohnbezirken die Über- und Unterrepräsentationen nicht vollständig beseitigt wird. Beim Vorschlag der CDU wird die Anzahl der Sitze des Gemeinderates unverändert bei 19 Sitzen belassen. Im Einzelnen hat die CDU-Fraktion folgende Punkte beantragt: Eine Erhöhung der Sitze im Wohnbezirk I (Kernstadt) von 9 auf 11.

Der Wohnbezirk V (Schäftersheim und Nassau) wird bei der Kommunalwahl mit dem Wohnbezirk II (Elpersheim/Honsbronn/Bronn) zusammengefasst. Die Sitzzahl wird von 6 auf 5 reduziert.

Der Wohnbezirk III (Laudenbach, Haagen) wird bei der Kommunalwahl mit dem Wohnbezirk IV (Neubronn/Oberndorf/Queckbronn) zusammengefasst. Die Sitzzahl wird von 4 auf 3 reduziert.

Die Wohnbezirke IV und V werden für die Kommunalwahl aufgelöst.

Die Hauptsatzung der Stadt Weikersheim wird an die vorgenannten Änderungen angepasst.

Die Anzahl der Gesamtsitze im Gemeinderat bleibt unverändert bei 19.

Der Vorschlag der CDU-Fraktion „weist nur noch geringfügige prozentuale Abweichungen – unter fünf Prozent – in der Repräsentanz der Wohnbezirke untereinander auf und wird damit dem Anspruch gleichwertiger Repräsentanz und der Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten gerecht. Die Teilorte Schäftersheim, Nassau und Elpersheim sind bisher auch schon durch die Grundschule und die evangelische Kirchengemeinde verbunden.“ Somit sei hier eine räumliche Verbindung gegeben. Mit dem Antrag würden bei künftigen Wahlen die Wohnbezirke von fünf auf drei reduziert. Die Über- bzw. Unterrepräsentationen „ist mit diesem Antrag in allen Wohnbezirken auf unter fünf Prozent reduziert.“ Damit sei die Rechtssicherheit unter Beibehaltung der bewährten unechten Teilortswahl gewährleistet. „Dies ist aus Sicht der CDU Fraktion die beste Alternative für Weikersheim und seine Teilorte.“ cdu

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