Tauberbischofsheim. Neben einer Pfanne fanden sich dort alle möglichen Flaschen, Milch- und Plastiktüten. Auf einer stand – es klang wie Hohn: „Der Umwelt zuliebe“. Auf FN-Anfrage sagte Markus Moll, Pressesprecher des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis, dazu: „Uns fehlt jegliches Verständnis für solche Hinterlassenschaften, zumal im Main-Tauber-Kreis ein sehr gut ausgebautes System der Abfallwirtschaft zur Verfügung steht. Rest- und Biomüll, Papier und Gelber Sack werden regelmäßig direkt vor der Haustüre abgeholt, der Sperrmüll auf Anforderung. Darüber hinaus stehen unter anderem Recyclinghöfe, Kompostplätze und weitere Sammelstellen wie zahlreiche dezentrale Glas- und Metallcontainer zur Verfügung. Die meisten Stoffe werden auf den Recyclinghöfen kostenfrei angenommen.“
Auf die Frage, wie solche Müllsünder bestraft werden können, antwortete er: „Sofern bei einer illegalen Ablagerung zweifelsfrei ein Verursacher ermittelt werden kann, sind entsprechende Bußgelder durchaus möglich. Sie werden in der Praxis tatsächlich auch verhängt. Hierzu ist eine Anzeige/Mitteilung – vorzugsweise mit entsprechender Dokumentation – an das Umweltschutzamt, das grundsätzlich bei illegalen Abfallablagerungen zuständig ist, erforderlich. Bußgelder bei abfallrechtlichen Verstößen liegen bei ,normalem’ (Haus-)Müll je nach Gewicht zwischen 50 und 800 Euro, der Bußgeldrahmen für illegale Abfallablagerungen und -entsorgungen beträgt bis zu 100 000 Euro je nach Material und Menge.“
Wer abfallrechtliche Verstöße melden möchte, kann sich vorzugsweise per E-Mail an umweltschutzamt@main-tauber-kreis.de an das Landratsamt wenden, alternativ auch unter Telefon 09341/825776.
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