Tauberbischofsheim. In seiner Sitzung am Mittwoch in der Stadthalle hat der Tauberbischofsheimer Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Wohngebiet im Stadtteil Hochhausen beschlossen. Das Plangebiet erhält den Titel „Kapelle II“ und umfasst eine Grundfläche von rund 2,5 Hektar im Außenbereich des Ortes.
In Hochhausen sind seit einigen Jahren keine städtischen Bauplätze mehr verfügbar. Auch auf dem privaten Markt gibt es nur noch wenige Möglichkeiten, an einen Bauplatz zu kommen.
Unterdessen ist die Nachfrage offenbar hoch. Wie in der Sitzung erläutert wurde, soll über eine Erweiterung des Baugebiets „Kapelle“ nun neuer Raum für private Wohnbauvorhaben geschaffen werden. Die bebaubare Fläche umfasst laut Stadt rund 10 000 Quadratmeter und wird als allgemeines Wohngebiet deklariert, so dass auf dem Areal ausschließlich Wohngebäude zulässig sein werden.
Hochhausens Ortsvorsteher Hilmar Freundschig betonte: „Für die Dorfentwicklung ist es von entscheidender Bedeutung, wieder ein eigenes Baugebiet zu erhalten und es jungen Familien zu ermöglichen, in Hochhausen ein Eigenheim zu bauen. Wir brauchen dieses Baugebiet.“
Das sah auch Bürgermeisterin Anette Schmidt so: „Ich bin davon überzeugt, dass es richtig und wichtig ist, in den Stadtteilen für Bauplätze zu sorgen. In Hochhausen besteht Handlungsbedarf. Diesem werden wir mit dem neuen Baugebiet gerecht.“
Gernot Seitz bewertete das Vorhaben ebenfalls als notwendigen und sinnvollen Schritt: „Ich finde es gut, dass nach Dienstadt und Distelhausen nun auch in einem weiteren Ortsteil neue Bauplätze entstehen beziehungsweise ausgewiesen werden.“
Kritik an dem Vorhaben kam von Ratsmitglied Dr. Leonhard Haaf, der als einziges Ratsmitglied gegen den Beschluss zur Aufstellung stimmte. „Der Flächenverbrauch, der durch die Schaffung dieses neuen Baugebiets in Hochhausen entsteht, ist enorm. Gleichzeitig gibt es in der Innenstadt von Tauberbischofsheim viele Leerstände.“ Zunächst bestehe doch dort Handlungsbedarf, ehe man neue Wohngebiete schaffe.
Im nächsten Schritt wird nun ein Planungsbüro mit der Erstellung der Entwurfsunterlagen beauftragt, ehe die öffentliche Auslegung erfolgt.
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