Covid-19

Corona: Main-Tauber-Kreis meldet 158 neue Fälle

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lra/Bild: dpa
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Die Zahl der Corona-Infizierten, die auf Intensivstationen behandelt werden müssen, steigt weiter deutlich an. © dpa

Main-Tauber-Kreis. Insgesamt 158 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion wurden im Main-Tauber-Kreis für Dienstag (76) und Mittwoch (82) bestätigt. Die betroffenen Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt damit 7324.

Die Zahl der Genesenen stieg um 50 Personen auf 6448. Somit sind derzeit 781 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.

Aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen kann das Landratsamt keine tagesaktuelle Verteilung der aktiven oder der neu hinzugekommenen Fälle auf die Kommunen mehr berichten. „Die Verteilung auf die einzelnen Städte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis ist aber auch nicht mehr relevant. Aufgrund der derzeit hohen Fallzahlen kommt es in allen Kommunen des Landkreises ständig zu Neuinfektionen“, sagte Erster Landesbeamter Florian Busch. „Aus diesem Grund sollten die Bürger überall sehr vorsichtig sein, die Regeln einhalten und sich impfen lassen, sofern sie es noch nicht sind“, ergänzte Busch. Das Gesundheitsamt hat am Mittwoch auch einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Dabei handelt es sich um einen Mann im Alter von über 80 Jahren. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 96 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestorben, davon 76 im Jahr 2021.

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Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Mittwoch nach Angaben des Landesgesundheitsamts (LGA) bei 319,6.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 4,7. Die Auslastung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 444.

Auf den Intensivstationen im Land wurden am Dienstag den zweiten Werktag in Folge mehr als 390 Covid-19-Patienten behandelt. Deshalb wurde in Baden-Württemberg die Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb seit Mittwoch die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass die Lage in den Krankenhäusern kritisch sei. Operationen müssten bereits verschoben werden. Die Lösung und der Weg aus der Pandemie sei die Impfung. Jede Bürgerin und jeder Bürger solle sich impfen lassen, sofern noch nicht geschehen und sich dazu an die Hausärzte wenden oder lokale Impfangebote wahrnehmen. Daneben appellierte das Ministerium aber auch an alle bereits Geimpften, die Masken- und Hygieneregeln weiterhin und ganz besonders in der jetzigen Situation konsequent einzuhalten, bei Symptomen einen Corona-Test zu machen und bis zum Ergebnis Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.

In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regel. Das bedeutet, dass der Zutritt für nicht immunisierte Personen nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt ist. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote.

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Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.

Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht immunisierte Schüler erhalten stattdessen Zugang gegen Vorlage ihres Schülerausweises oder eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt.

Bereits mit der Corona-Verordnung im September wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Experten aus der medizinischen Praxis entstanden. Die Basisstufe gilt, wenn Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten sind. lra/gf/Bild: dpa

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