Rosenberg. Das neue von der Landesregierung zum 1. Februar beschlossene Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen zur Erlangung der Klimaziele im Land hat auch für die Baulandgemeinde eine große Bedeutung und stellt diese vor eine weitere große Herausforderung. Der Bürgermeister stellte dieses „heiße“ Thema zur Vorberatung auf die Tagesordnung der Sitzung am Dienstagabend, um auch die Bürgerinnen und Bürger bei diesem außergewöhnlichen Thema mitzunehmen.
Aktuell, so Matousek verfügt die Gemeinde über eine Konzentrationsfläche für vier Windkraftanlagen im Ortsteil Hirschlanden. Dieses Gebiet wurde im Teilflächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Osterburken ausgewiesen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windkraftanlagen an Land vom 1. Februar 2023 ist Baden-Württemberg verpflichtet, insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 650 Hektar Fläche, so groß wie alle Industriegebiete im Land) für Windenergienutzung auszuweisen.
Die Länderziele, so Bürgermeister Matousek in seinen Erläuterungen zu diesem „brisanten“ Thema, wurden als verbindlich erklärt. Werden diese Ausbauziele im Land nicht erreicht, so werden Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zugelassen und es werde ein „Wildwuchs“, der nicht mehr planbar ist, entstehen. Der Regionalverband Rhein-Neckar wird dieser Verpflichtung nachkommen. Der Aufstellungsbeschluss wurde hierbei bereits gefasst und die Gemeinde hat die vorhandenen Anlagen als bisherige Flächen gemeldet.
Rosenberg hat mit den vier aufgestellten Windenergieanlagen sowie auch circa 23 Hektar Freiflächen-PV bisher einen wichtigen Beitrag zur Energiewende geleistet, betonte der Bürgermeister. Die neue Gesetzgebung setze das bisher Erreichte aber wieder auf den Anfang zurück. Die Gemeinde Rosenberg liege in einer „windhöfigen“ Zone nach dem Windatlas für Baden-Württemberg und hat damit Potenzial für die Aufstellung von Windenergieanlagen. Wichtig für die Gemeinde, so Matousek, sei aber eine planerische Steuerung unter Berücksichtigung von örtlichen Kriterien, denn man komme um dieses Thema nicht umhin.
Neues Zeitalter
Mit der neuen Gesetzgebung gehe man auch hier im ländlichen Raum wieder ein neues Zeitalter. Noch gehe die Selbstgestaltung vor. Ist dies nicht der Fall, erfolge eine zukünftige „Fremdbestimmung“, die man unbedingt vermeiden will. Der bevorstehende Prozess werde in den nächsten Monaten sehr fordernd werden, sagte Matousek, denn die Gemeinde ist hier besonders stark betroffen.
Anhand einer Karte zeigte er dem Gemeinderat als auch den Zuhörern, welche Gebiete in der Gesamtgemeinde als zukünftig neue Standorte betroffen sein könnten. Eine Abstandsregel von nur noch 700 Metern wird nunmehr berücksichtigt. Potenzielle Flächen bestünden, im Waldgebiet „Reisig“, „Kästlesschlag“ und „Seegrund“ nahe an der Gemarkungsgrenze zu Oberwittstadt, im Bereich „Tanzboden“ in Sindolsheim Richtung Hohenstadt und weiter an der Gemarkungsgrenze zu Altheim.
Gleichzeitig beantrage der Staatsforst für den Staatswald die Ausweisung einer Vorrangfläche von Richtung „RIO“ nach Bronnacker hin. Man werde sicherlich nicht umhinkommen, einer dieser angedachten Flächen auszuweisen. Wichtig wird es sein, dass sich die Gemeinde für die weitere Entwicklung positionieren wird.
Anlagen bündeln
Gemeinderätin Susanne Grimm meinte, dass man eine „Bündelung“ der Anlagen auf wenige Standorte vornehmen solle. Gemeinderat Ullrich Herrmann (Hirschlanden) meinte, dass die Heeresflieger aus Niederstetten noch eine unbekannte Größe sind und ein wichtiges Wort mitsprechen könnten. Unverständlich für ihn ist zudem der Bau solcher Anlagen im Staatswald mit einem hohen Flächenverbrauch. Für Hirschlanden ist der erneute Bau von neuen Windanlagen ein „No Go“, was eine weitere deutliche Belastung für den Ort bedeuten würde.
Man wolle die Bürger informieren, was auf die Gemeinde zukommt. Wichtig ist es das Heft des Handelns nicht aus der Hand zu geben und sich auch frühzeitig mit diesem Thema befasst, denn es besteht noch ein erheblicher Diskussionsbedarf, so der Bürgermeister. Abstimmungsbedarf gibt es auch mit den Nachbargemeinden. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen auch zur aktuellen Rechtslage zur Kenntnis. Die Ortschaftsräte werden zum Sachverhalt angehört.
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