Rosenberg. Erneut befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses mit dem Thema „Windenergie“. Wie Bürgermeister Ralph Matousek bereits in der letzten Sitzung im März ankündigte, werde sich die Gemeinde in nächster Zeit mit diesem Thema weiter beschäftigen müssen.
Mit Schreiben vom 21. Februar wurde, wie er sagte, die Gemeinde über die Anhörung und Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN) informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 13. Mai aufgefordert.
Wie er weiter anmerkte, habe der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 nach vorheriger Einholung der Stellungnahme der Ortschaftsräte und eines öffentlichen Waldbegangs eine Stellungnahme, die dem Gemeinderat vorlag, an den Regionalverband beschlossen.
Man ist, so der Bürgermeister, teilweise der Ansicht, dass die kleine Gemeinde Rosenberg einen guten Beitrag zur Energiewende mit vier Windkraftanlagen sowie 24 Hektar Freiflächenphotovoltaikanlagen geleistet hat. Zudem werde die im Entwurf des Verbandes vorgesehene Gesamtfläche von 16 Prozent der Gemarkungsfläche der Gemeinde Rosenberg als unverhältnismäßig hoch angesehen. Dies ist nach Ansicht des Gemeinderates und der Verwaltung eindeutig zu viel und sei daher im Verfahren deutlich zu reduzieren.
Im Entwurf des Regionalplans sind zwei Flächen für Rosenberg vorgesehen, einmal auf Gemarkung Sindolsheim, gegen die sich der Gemeinderat eindeutig negativ ausgesprochen hat.
Diese liegt direkt zwischen drei Ortsteilen (Rosenberg, Sindolsheim, Dörrhof) und diese Ortsteile wären damit von zwei Seiten von Windkraftanlagen umzingelt. Darüber hinaus liegt die Fläche innerhalb des Tiefflugkorridors.
Die weitere im Entwurf des Regionalplans vorgeschlagene Fläche erstrecke sich über die Gemarkungen Hirschlanden, Rosenberg und Bronnacker und sei mit einer Fläche von rund 400 Hektar deutlich zu groß. Auch diese liegt überwiegend im Tiefflugkorridor der Heeresflieger.
Zwei Teilflächen
Die Gemeinde schlägt deshalb vor, diese Fläche in zwei Teilflächen aufzuteilen. Einmal parallel zur Autobahn beginnend am Ende des FFH-Gebietes bis zur Gemarkungsgrenze in Richtung Berolzheim sowie Ravenstein. Davon wäre eine Fläche von 30 Prozent außerhalb des Tiefflugkorridors. Die Fläche hätte dann noch eine Größe von 214 Hektar.
Die zweite Teilfläche wäre die vorhandene Bestandsfläche zu den bestehenden vier Windkraftanlagen auf der Gemarkung Hirschlanden mit einer Fläche von 42 Hektar. Jenseits der Gemarkungsgrenze Sindolsheim auf dem Gebiet der Stadt Walldürn, Ortsteil Altheim, ist im Entwurf des VRRN eine weitere Fläche vorgesehen. Da durch die eventuell hier entstehende Anlage der Ortsteil Sindolsheim zumindest optisch betroffen wäre, habe die Verwaltung eine andere Fläche vorgeschlagen, die zur Entfernung zur Ortslage Sindolsheim 1,5 Kilometer betragen würde. Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag gefolgt. Die Fläche hat eine Größe von 45 Hektar.
Ein Projektierer hat bereits ein Interesse an dieser Fläche bekundet. Die nunmehr ausgearbeitete Stellungnahme spiegele auch die Beschlüsse der vier Ortschaftsgremien wieder.
Verträglich gestalten
Zusammenfassend, so der Bürgermeister, würde die Gemeinde Rosenberg mit dem dargelegten Flächenvorschlag eine Fläche von 301 Hektar ausweisen, was einem Anteil von 7,35 Prozent der Gemarkungsfläche entspricht. Der Ausbau der Windenergieanlagen sehe der Gemeinderat als notwendig an, aber er ist der Meinung, dass er für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde verträglich sein muss, sowohl in der Menge der Anlagen sowie auch bezüglich der Abstände zur Wohnbebauung. Die Erfahrung mit den bestehenden Anlagen in Hirschlanden zeigt, dass die in Baden-Württemberg geltenden Abstände von 700 Metern zur Wohnbebauung zu wenig sind. Die Dorfbewohner in Hirschlanden werden durch die dortigen Anlagen hauptsächlich durch Geräuschimmissionen sehr belastet, sagte Bürgermeister Matousek.
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, die ausgearbeitete Stellungnahme erneut abzugeben und hofft, dass die Vorschläge und Belange der Gemeinde beim Planaufstellungsverfahren eine Berücksichtigung finden. F
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