Bofsheim/Hemsbach. Bauplätze sind in Osterburken knapp bemessen. Um dringend benötigte Flächen bereitzustellen, standen daher gleich mehrere Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne in Bofsheim und Hemsbach auf der Tagesordnung des Osterburkener Gemeinderats. Der Bebauungsplan soll in allen vier Fällen im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b Baugesetzbuch aufgestellt werden, erläuterte Bauamtsleiter Matthias Steinmacher. Im beschleunigten Verfahren kann von einer Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes sowie von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und der Erörterung abgesehen werden. Da das Verfahren allerdings nur noch bis Ende des Jahres gilt, musste der Beschluss noch 2022 erfolgen.
Diese Flächen im Blick
Konkret geht es in Bofsheim um die Flächen „Hofacker II“ und „Hofacker West“. In beiden Fällen grenzen die Bauflächen an den Siedlungsrand von Bofsheim und sind somit ohne viel Aufwand zu erschließen. Das Areal „Hofacker II“ ist rund 0,9 Hektar groß, liegt nahe der Rinschbachstraße, dem Raiffeisenweg und der Straße „Am Hofacker“ am südöstlichen Siedlungsrand. Insgesamt könnten dort acht bis zehn Bauplätze entstehen, erläutert Steinmacher. Die Fläche „Hofacker West“ liegt nahe der Waldstraße und der Straße „Am Hofacker“ im südwestlichen Siedlungsrand und ist rund 0,8 Hektar groß. Auch dort könnten acht bis zehn neue Bauplätze entstehen.
In Hemsbach kommen ebenfalls zwei Flächen in Frage. Zum einen geht es um das Areal „Hohe Steige II“, das rund 1,2 Hektar groß ist. „Dort wären bis zu 17 Bauplätze möglich“, verdeutlichte Steinmacher.
Zum anderen nahm man die Fläche „Osterburkener Steige II“ in den Blick. Diese grenzt an die Straße „Am Eber“ und ist rund 0,6 Hektar groß, wie der Bauamtsleiter erläuterte. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll in beiden Fällen die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, eine dem örtlichen Eigenbedarf entsprechende Anzahl an Wohnbaugrundstücken in Hemsbach in sinnvoller und arrondierender Form zu entwickeln und attraktive Wohnbaugrundstücke zur Verfügung zu stellen.
Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung der Bebauungspläne „Hofacker West“ und „Hofacker II“ im Stadtteil Bofsheim sowie „Hohe Steige II“ und „Osterburkener Steige II“ im Stadtteil Hemsbach im beschleunigten Verfahren. Maßgebend für den Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Abgrenzungsplan vom 22. November 2022, der vom Ingenieurbüro IFK-Ingenieure gefertigt wurde.
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