Im Gemeinderat

Osterburken: Mit Verordnung gegen Katzenplage

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung eine Katzenschutzverordnung. Diese verpflichtet die Bürger ab dem 1. April 2025 dazu, ihre Katze kastrieren oder sterilisieren zu lassen.

Von 
Nicola Beier
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Freilaufende Katzen sind in Osterburken zunehmend ein Problem. Diesem will die Stadt mit einer Katzenschutzverordnung begegnen. © Patrick Pleul/dpa

Osterburken. Der Gemeinderat Osterburken stimmte in seiner Sitzung am Montag einstimmig für eine sogenannte „Katzenschutzverordnung“. Diese soll zum 1. April 2025 in Kraft treten. Hauptbestandteil der Verordnung ist die Pflicht für Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren oder sterilisieren sowie registrieren zu lassen, bevor den Tieren unkontrollierter freier Ausgang gewährt wird.

Stadt kann Halter zur Kastration des Tiers anweisen

Sollte eine unkastrierte Halterkatze festgestellt werden, kann die Stadt den Halter anweisen, diese kastrieren zu lassen. „Bis zur Ermittlung der Katzenhalterin oder des Katzenhalters kann die Katze durch die Stadt Osterburken [...] in Obhut genommen werden. Die Kosten für die Unterbringung sind von der Katzenhalterin oder dem Katzenhalter zu tragen“, heißt es in der Verordnung. Sollte der Ordnungsdienstmitarbeiter, der die Einhaltung der Verordnung kontrolliert, zum Fangen der Katze Privat- oder Betriebsgelände betreten müssen, sind die Grundstückseigentümer oder Pächter verpflichtet, dies zu dulden. Außerdem müssen diese den städtischen Mitarbeiter „ bei einem Zugriff auf die Katze unterstützen“.

Tierheim Dallau "völlig überbelegt"

Diese Verordnung ist laut Bürgermeister Jürgen Galm notwendig, weil das Tierheim Dallau „völlig überbelegt“ ist. Dieses ist gemäß Vertrag mit den Gemeinden für die Aufnahme aller Tiere aus dem gesamten Neckar-Odenwald-Kreis sowie der Stadt Eberbach zuständig. Im Tierheim befänden sich laut Galm aktuell 150 Katzen. Ausgelegt ist das Tierheim für rund 30 bis 50 Tiere. Diese kommen oft krank und mit Kitten nach Dallau, weshalb die Pflege für die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen sehr zeit- und kostenintensiv ist. Stefanie Lörsch, Vorsitzende des Tierheims, sagte in der Sitzung, dass die Kosten sich in diesem Jahr auf rund 580 000 Euro beliefen. Der Zuschuss der Kommunen liege momentan bei 160 000 Euro. Entsprechend sei absehbar, dass sich der Zuschuss der Gemeinden künftig erhöhen müsse, sollte die Zahl der freilaufenden Katzen nicht in den Griff bekommen werden.

Stadt will durch Verordnung einen Beitrag leisten

„Wir wollen unseren Beitrag leisten“, erklärte Hauptamtsleiter Julian Schneider. Er hofft, dass die Verordnung Wirkung zeige und sich die Situation etwas entspanne. Stadträtin Denise Zimmermann wollte allerdings wissen: „Wie wollen wir das künftig kontrollieren?“ Denn die Stadt beschäftigt nur einen Ordnungsbeamten, der in allen RIO-Kommunen im Einsatz ist. Darauf hatte die Verwaltung keine Antwort. Schneider ergänzte zudem, dass es schwierig sei, eine Katze überhaupt einem Halter zuzuordnen. Auch der Bürgermeister erkannte diese Probleme. „Wir sind aber zuversichtlich“, sagte er in die Runde.

Die vollständige Verordnung ist im Ratsinfosystem der Stadt einsehbar.

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