Gemeinderat Osterburken

Osterburken: Debatte über Terrassenhäuser entbrannt

Der Osterburkener Gemeinderat befasste sich in seiner Sitzung mit dem Bebauungsplanentwurf für zwei Terrassenhäuser an der Galgensteige.

Von 
Nicola Beier
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Osterburken. Diplomingenieur Jürgen Glaser vom Planungsbüro IFK in Mosbach stellte den Osterburkener Stadträten am Montagabend in der Sitzung den Bebauungsplanentwurf „Galgensteige“ vor. Die Stadträte sollten den Vorentwurf billigen und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit freigeben. Der Aufstellungsbeschluss für das Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 22. April 2024 gefasst. Damals entschied noch der alte Gemeinderat. Das Regierungspräsidium erteilte die Genehmigung aber nicht, weil die Fläche, auf dem das Vorhaben realisiert werden sollte, planungsrechtlich laut Paragraph 35 Baugesetzbuch als Außenbereich zu beurteilen war. Deshalb muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden, „um die Rechtsgrundlage zu schaffen“, erklärte Glaser.

Perspektivisch könnten drei Terrassenhäuser entstehen

Dieser sieht ein allgemeines Wohngebiet mit maximal vier Vollgeschossen und Einzelhausbebauung vor. Es geht konkret um den Bau von zwei Terrassenhäusern mit voraussichtlich jeweils acht Wohneinheiten im Umfeld bereits bestehender Wohnbebauung westlich der Schule am Limes. Auf einem dritten Grundstück soll perspektivisch die Möglichkeit bestehen, ein weiteres Terrassenhaus im gleichen Stil zu errichtet. Die Gebäude würden sich künftig in den nach Westen abfallenden Hang einfügen und dürfen nicht höher als 16 Meter sein.

Eine Straße auf den Grundstücken soll die Gebäude erschließen. Außerdem sollen pro Wohneinheit 1,5 Parkplätze vorgehalten werden. „Allerdings ist das ein Vorentwurf. Es ist meistens so, dass sich im Verlauf des Verfahrens noch etwas ändert“, erläuterte Glaser.

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Anwohner beschwerten sich über massive Gebäude

Bevor es zur Abstimmung über den veränderten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Galgensteige“ und die Zustimmung für den Vorentwurf des Bebauungsplans ging, ergriff Stadtrat Leon Köpfle noch einmal das Wort. „Inwieweit gibt es Änderungen zum damaligen Entwurf [von 2024; Anm. d. Red.]?“, wollte er von Glaser wissen. Der antwortete, dass das Vorhaben von damals „den Rahmen für den jetzigen Plan“ bilde. Köpfle war mit dieser Antwort unzufrieden. Denn schon damals hätten sich Anwohner über das massive Gebäude beschwert. Von der „Unzumutbarkeit einer erdrückenden Wirkung“ sei vonseiten des Regierungspräsidiums und des Landratsamts die Rede gewesen, zitierte er. „Wir haben hier eine große Verantwortung“, betonte Köpfle. Er monierte ebenfalls, dass in den Gemeinderatsunterlagen nicht klar kommuniziert wurde, dass sich die Nachbarn über eine massive Betonwand beschwert hätten.

Glaser entgegnete: „All diese Punkte werden im weiteren Verlauf der öffentlichen Beteiligung thematisiert.“ Dann hätten auch Nachbarn die Chance, Stellungnahmen abzugeben. Der Ingenieur ergänzte: „Sie haben letztlich den Hut auf. Wenn Sie eine weniger massive Bebauung wollen, dann kann der Gemeinderat das im Plan regeln.“

Letztlich stimmte das Gremium mit einer Gegenstimme (Leon Köpfle) und einer Enthaltung (Yvonne Jelinek) für den veränderten Geltungsbereich des Bebauungsplans „Galgensteige“, billigte den Vorentwurf des Bebauungsplans und gab diesen zur frühzeitigen Beteiligung frei.

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