Osterburken. Neun Punkte umfasste die Tagesordnung der bereits zweiten Sitzung des Gemeinderates Osterburken im Neuen Jahr, die in der Baulandhalle stattfand und zu der nur drei interessierte Zuhörer gekommen waren. Hauptpunkte, der in den ersten Punkten sehr zügig verlaufenden Sitzung waren unter anderem das „Sanierungsbiet Altstadt“ mit Fortentwicklung des Sanierungskonzeptes, die Bestandserhebung in den Kindergärten nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz, die Beschaffung von Digitalfunk für die Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr sowie Informationen über die Ergebnisse der Verkehrsschau vom 1. Dezember 2021 über die es allerdings einen längeren Rede- und Diskussionsbedarf gab, denn nicht alle Gemeinderäte waren mit den getroffenen Entscheidungen einverstanden.
Immer informiert sein
Zunächst befasste sich das Gremium mit dem Sanierungsgebiet „Altstadt“. Wie Bürgermeister Jürgen Galm erläuterte, habe das Gremium eine Entscheidung über die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung im Wege des Kaufvertrages für die Flurstücke Nr. 12631 und 1263 zu treffen. Der Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung ist, wie der Bürgermeister sagte, am 16. No-vember 2021 bei der Stadt eingegangen.
Mit Bescheid vom 14. Dezember 2021 wurde die Prüffrist für die Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung zum notariellen Vertrag vom 10. November 2021 über die Bestellung einer Grundschuld um zwei Monate bis zum 16. Februar 2022 verlängert. Die Erteilung einer solchen Genehmigung sei Voraussetzung für die etwaige Ausübung des Vorkaufsrechts.
Beim nächsten „Unterpunkt“ befasste sich das Gremium mit der Fortentwicklung des Sanierungskonzeptes. Die Stadt Osterburken wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12. März 2008, so Bürgermeister Galm, mit der städtebaulichen Erneuerung „Altstadt“ rückwirkend zum 1. Januar 2008 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. In den Folgejahren erfolgten mehrere Gebietserweiterungen und auch eine Erhöhung des Förderrahmens.
Bedeutender Zusammenhang
Zuletzt wurde das Sanierungsgebiet mit Beschluss des Gemeinderats in der Sitzung vom 27. Juli 2021 erweitert. Damit ist der gesamte Bereich um die Baulandhalle und den Stadtgarten im Geltungsbereich der Sanierungssatzung gelegen. Die Grundstücke 12631 und 12632 stehen in einem bedeutenden Zusammenhang mit den Zielen der Stadtsanierung im Bereich der Baulandhalle.
Das Areal soll zu einer neuen zentralen Anlaufstelle unter anderem mit einer multifunktionalen Veranstaltungshalle, Kindertagesstätte und einem Abenteuerspielplatz entwickelt werden.
Städtische Quartiere
Damit werde das Ziel verfolgt, die Stärkung und Entwicklung von qualitätsvollen städtisch geprägten Quartieren für Wohnen und Arbeiten aber auch als Standort für öffentliche Einrichtungen zu fördern. Die Verwaltung schlage vor, wie der Bürgermeister sagte, die bisherigen Planungen weiterzuentwickeln. Dafür ist vorgesehen, die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (KE) Baden-Württemberg damit zu beauftragen, eine Konzeptskizze mit der Zielsetzung der Konkretisierung der Sanierungsgebiete und deren Umsetzung zu erstellen. F
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