Niederstetten. Über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 15. März hat die FN-Redaktion berichtet: Damals hat Bürgermeisterin Heike Naber SPD-Stadtrat Klaus Lahr am Weiterreden gehindert. Die Ratslisten in einem aktuellen Schreiben: „Ohne Vorankündigung und unberechtigterweise“ sei unter „Verschiedenes“ dem dienstältesten Stadtrat und stellvertretenden Bürgermeister Klaus Lahr (SPD) das Wort entzogen worden – plus Ordnungsruf.
Listenübergreifend stehen die Stadträtinnen und -räte sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher geschlossen hinter ihrem Kollegen und bekunden in einer gemeinsamen Erklärung ihre Solidarität.
„Das Vorgehen der Bürgermeisterin steht nach Ansicht des Gemeinderats in klarem Widerspruch zur Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg sowie der Geschäftsordnung des Gemeinderats und ist nicht hinnehmbar“, heißt es in der Stellungnahme. Eine Begrenzung der Redezeit sei auch beim Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ nicht vorgesehen. „Ein Ordnungsruf kommt nur bei grober Ungebühr in Frage. Stadtrat Lahr hat sich jedoch vollkommen korrekt verhalten. Die Gremiumsmitglieder sehen in der Aktion der Bürgermeisterin einen Missbrauch ihrer Funktion als Vorsitzende, da der Kollege Lahr Frau Naber auf ein vermutetes weiteres Fehlverhalten ansprechen wollte. Dies wurde durch den Wortentzug verhindert.“
„An Rechtsausübung gehindert“
Die Angelegenheit „wurde von Frau Naber im Nachgang noch dadurch auf die Spitze getrieben, indem im Amtsblatt der Stadt Niederstetten vom 22. März 2023 über den Vorfall in einer Weise berichtet wird, die mit dem tatsächlichen Ablauf nur in Ansätzen übereinstimmt und dazu geeignet ist, den involvierten Stadtrat verächtlich zu machen.“
Dem vom Wortentzug betroffenen Stadtrat sei es nicht möglich gewesen, „seine demokratischen Rechte auszuüben. Dies erstaunt umso mehr vor dem Hintergrund, dass in einer Pressemitteilung vom Januar 2023 seitens des Landratsamts vor der Rückkehr der Bürgermeisterin der Gemeinderat zu aufrechtem demokratischem Verhalten gemahnt wurde, das ihm jetzt seitens der Bürgermeisterin beschnitten wird.“
Zudem wurden die Beteiligten vom Landratsamt zu einer professionellen Zusammenarbeit aufgefordert. Diese „hat der Gemeinderat – wie bereits in der Vergangenheit – auch nach der Rückkehr von Frau Naber praktiziert. Das Gremium musste aber feststellen, dass diese Professionalität nicht auf beiden Seiten an den Tag gelegt wird. Dies haben die beiden öffentlichen Arbeitssitzungen unter Leitung der wieder im Amt befindlichen Bürgermeisterin gezeigt. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen die Gemeindeordnung bei Befangenheitsregeln wurde bereits nach der Sitzung im Februar eingereicht.“ Aufgrund des neuen Vorfalls „ist die nächste und somit insgesamt bereits fünfte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Bürgermeisterin in Vorbereitung.“
Zusammenarbeit „nicht zumutbar“
Die Mitglieder des Niederstettener Gemeinderats sehen laut ihrer Stellungnahme „ihre bisherige Einschätzung bestätigt, wonach eine Zusammenarbeit mit der Bürgermeisterin für das Gremium nicht zumutbar ist und eine Weiterführung des Amts durch Frau Naber Schaden für die Stadt Niederstetten nach sich zieht.“
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