Adelsheim. Bei der Gemeinderatssitzung am 23. Januar stellten die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen der CDU, SPD, Freien Wähler und der Bürgerliste einen interfraktionellen Antrag. In dem Antrag forderten sie die Verwaltung auf, die aktuelle Sitzverteilung und die Auswirkungen einer Abschaffung der unechten Teilortswahl bis zur nächsten Sitzung zu überprüfen und dem Gemeinderat vorzulegen.
Außerdem schlugen sie vor, eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema zu organisieren. Diese Einwohnerversammlung wird am Freitag, 16. Juni, um 19 Uhr in der Aula der Martin-von-Adelsheim-Schule stattfinden, so die Stadt in einer Mitteilung.
Vor jeder Gemeinderatswahl sind die Gemeinden, welche die Gemeinderatswahl in Form der unechten Teilortswahl durchführen, verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragrafen 27 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu überprüfen und gegebenenfalls eine Anpassung der Hauptsatzung vorzunehmen. Die Zahl der Stadträte beträgt in Adelsheim 15. Diese Zahl wurde 2018 im Vorfeld der zuletzt stattgefundenen Gemeinderatswahl im Jahr 2019 durch eine Änderung der Hauptsatzung neu festgelegt. Zuvor betrug die Zahl 18. Weil die Einwohnerzahl vor der Wahl 2019 unter 5000 sank, beschloss der Gemeinderat, die Sitzzahl anzupassen. Die 15 Sitze verteilen sich aktuell wie folgt auf die Wohnbezirke: Adelsheim: 9, Sennfeld: 4, Leibenstadt: 2.
Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 19. Juli 2022 zur Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim gewinnt die Überprüfung der Sitzverteilung nochmals an Bedeutung. Eine Musterberechnung zur aktuellen Sitzverteilung ergibt, dass Adelsheim mit circa 13 Prozent unterrepräsentiert ist, Sennfeld mit circa 14 Prozent überrepräsentiert und Leibenstadt mit circa 49 Prozent überrepräsentiert ist.
Wendet man das Urteil von Tauberbischofsheim auf die aktuelle Sitzverteilung an, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass auch in Adelsheim ein Ungleichgewicht der Repräsentation besteht. Würde man die aktuelle Sitzverteilung beibehalten, besteht die Gefahr, dass die nächste Gemeinderatswahl angefochten werden kann.
Zwei Möglichkeiten
Es gibt zwei Möglichkeiten auf diese Problemstellung zu reagieren, so die Mitteilung weiter: Entweder eine Änderung der Sitzverteilung oder die Abschaffung der unechten Teilortswahl.
Anfang Juli werden der Ortschaftsrat Leibenstadt, der Ausschuss Adelsheim und der Ausschuss Sennfeld das Thema unechte Teilortswahl behandeln. Am 24. Juli soll dann der Gemeinderat entscheiden, ob die unechte Teilortswahl beibehalten – wenn ja, mit welcher Sitzverteilung – oder abgeschafft wird. pm
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