Justiz

Lauda-Königshofen: Prozessbeginn zu Messerangriff in Flüchtlingsunterkunft

Von 
Fabian Greulich
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Nach einem Messerangriff in der Flüchtlingsunterkunft in Lauda-Königshofen im Januar, muss sich ein 32-jähriger Asylbewerber seit Freitag vor dem Landgericht Mosbach verantworten. © Fabian Greulich

Mosbach/Lauda-Königshofen. Wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung und anderer Delikte muss sich seit Freitag ein 32-jähriger Asylbewerber vor dem Landgericht Mosbach (1. Große Strafkammer) verantworten.

Zum Prozessauftakt wurde zunächst nur die Antragsschrift durch die Staatsanwaltschaft vorgetragen. In zwei weiteren Verhandlungsterminen sollen dann im Rahmen der Beweisaufnahme mehrere Zeugen sowie Sachverständige gehört werden.

Dem zur Tatzeit 31 Jahre alten Beschuldigten wird zur Last gelegt, er habe am Samstag, 27. Januar 2024, im Zustand der Schuldunfähigkeit in der Flüchtlingsunterkunft in Lauda-Königshofen versucht, mit einem Messer auf einen anderen Bewohner einzustechen.

Einen hinzukommenden Mann, der ihn von der Tat abhalten wollte, habe der Mann in den Arm gebissen.

Des Weiteren sei es bereits im Vorfeld des Messerangriffs in der Flüchtlingsunterkunft zu gewalttätigen Vorfällen mit Mitbewohnern gekommen, so die Staatsanwaltschaft.

So habe der Beschuldigte in der Nacht vor der Attacke bereits mit einer Holzlatte auf einen Fensterladen an seiner Unterkunft eingeschlagen und diesen beschädigt. Grund dafür sei gewesen, dass der Mann seinen Schlüssel verloren hatte.

Nachdem sich daraufhin sein Mitbewohner nach draußen begeben habe, sei es auch hier schon zu einer Auseinandersetzung gekommen.

Am nächsten Tag habe der 32-jährige Beschuldigte dann mehrfach und lautstark an die Tür des anderen Bewohners geklopft, um dann wieder im eigenen Zimmer zu verschwinden. Als der Mitbewohner daraufhin den Raum des Mannes betreten habe, sei er mit einem Messer bedroht worden. Der Beschuldigte habe den Arm gehoben und zum Stich ausgeholt. Als sich daraufhin eine dritte Person einschaltete, um den Messerangriff zu unterbinden, sei es zu dem Biss in den Arm gekommen.

Im Rahmen einer Durchsuchung des Wohnbereichs habe die Polizei rund 20 Gramm Haschisch sichergestellt. Dieses habe er erworben, um es gewinnbringend weiterzuverkaufen, so die Staatsanwaltschaft.

Bei dem Beschuldigten liege eine Alkohol- und Cannabis-Abhängigkeit vor. Zudem leide er unter einer schizoaffektiven Störung, hieß es. Bei der Tat habe er deshalb im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt. Näheres dazu soll die Vernehmung von insgesamt acht Zeugen und der Sachverständigen erbringen.

Der Prozess wird am 5. August fortgesetzt. Ein Urteil wird für den 12. August erwartet.

Redaktion FN-Chefredakteur

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