Staatsanwaltschaft Mosbach leitet Ermittlungsverfahren ein

Lauda-Königshofen: Feuer in Hofstetten vorsätzlich gelegt?

Wie die Behörde in der Großen Kreisstadt mitteilt, besteht gegen eine Person der Anfangsverdacht hinsichtlich einer Brandstiftung. Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren möglich

Von 
Klaus T. Mende
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Knapp 100 000 Euro Sachschaden hatte ein Scheunenbrand vor gut drei Wochen im Lauda-Königshöfer Weiler Hofstetten verursacht. Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person eingeleitet. Es besteht ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer Brandstiftung. © Klaus T. Mende

Hofstetten. Knapp drei Wochen ist es her, seitdem es im Lauda-Königshöfer Weiler zu früher Morgenstunde gebrannt hatte – eine alte Scheune stand kurz nach 6 Uhr in Flammen. Mehr als 100 Mitglieder verschiedener Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr waren erfolgreich im Einsatz und hatten das Feuer recht schnell unter Kontrolle.

Während der Rauch sich längst verzogen hat, könnten über eine Person nun recht dunkle Wolken aufziehen. Denn das Feuer dürfte vorsätzlich gelegt worden sein, wie die Fränkischen Nachrichten nun in Erfahrung gebracht haben.

Hintergründe noch nicht bekannt

„Unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage kann ich mitteilen, dass aufgrund des von Ihnen angesprochenen Sachverhalts bei der Staatsanwaltschaft Mosbach ein Ermittlungsverfahren geführt wird. Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen eine Person“, so der Pressesprecher der Behörde in der Großen Kreisstadt, Staatsanwalt Dr. Thorsten Nees. Die Hintergründe der Tat seien zum gegenwärtigen Zeitpunkt hier noch nicht bekannt, die Ermittlungen dauerten indessen noch an. „Bitte haben Sie weiterhin Verständnis dafür, dass wir uns zu etwaigen den Sachverhalt betreffenden Gerüchten nicht äußern können.“

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In jedem Fall, so teilt Dr. Nees noch mit, bestehe ein Anfangsverdacht hinsichtlich einer Brandstiftung nach Paragraf 306, Absatz 1, Nummer 1 Strafgesetzbuch. Und hier heißt es wörtlich: „Wer (1.) Gebäude oder Hütten, (2.) Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen, (3.) Warenlager oder -vorräte, (4.) Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, (5.) Wälder, Heiden oder Moore oder (6.) land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.“

Bei dem Feuer, das einen Sachschaden von knapp 100 000 Euro verursacht hatte, war zum Glück niemand verletzt worden. Für einen erfolgreichen Ablauf des Einsatzes garantierten neben DRK und Polizeistreifen auch Aktive der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehren aus Lauda, Königshofen, Marbach, Messelhausen, Oberbalbach, Grünsfeld, Weikersheim und Tauberbischofsheim-Stadt.

Redaktion Mitglied der Main-Tauber-Kreis-Redaktion mit Schwerpunkt Igersheim und Assamstadt

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