Unechte Teilortswahl

Infos zum Ortschaftsrat gegeben

Stadträte Fabian Beyer und Jochen Groß gaben Bürgern Auskunft

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erha
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Oberlauda. Was seit einiger Zeit abzusehen war ist inzwischen definitiv: Bei den nächsten Kommunalwahlen wird auch in Lauda-Königshofen die „Unechte Teilortswahl“ durch eine reine Verhältniswahl abgelöst. Dadurch ändert sich natürlich auch in Oberlauda die Selbstverständlichkeit zwei Stadträte in das Kommunalparlament wählen zu können.

Unter dem Motto „Gemeinsam stark, Oberlauda voranbringen“ haben deshalb die aktuellen Stadträte Fabian Bayer und Jochen Groß zu einem Informationsabend in die Turnhalle eingeladen und waren, obwohl ein Großteil dieser Einladung über die Vereinsschiene gelaufen war, über das tatsächliche Interesse positiv überrascht.

Die komplett unpolitische Veranstaltung, eine Parteipolitik blieb zum Beispiel bewusst außen vor, war speziell auf die Oberlaudaer Bürger und Vereinsmitglieder zugeschnitten, weil ein künftiger Ortschaftsrat ja auch mit den Vereinen zusammen arbeiten muss und soll. Das Dorf und seine Bewohner standen damit im Mittelpunkt. Durch den Wegfall der unechten Teilortswahl sind in den einzelnen Teilgemeinden gravierende Veränderungen zu erwarten.

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Bei der reinen Verhältniswahl gibt es zukünftig eine Liste für die Stadt. Es werden insgesamt 26 Stadträte gewählt, bei denen die jeweils erreichten Stimmen ortsübergreifend ausschlaggebend sind. Im schlimmsten Fall sind dann kleineren Stadtteile nicht mehr im Stadtrat vertreten. Ersatzlösungen konnten sich bislang keine durchsetzen.

Das bedeutet für Oberlauda, dass ein Ortschaftsrat dringend notwendig wird. Obwohl inzwischen die Grenzen zu Lauda verschwommen sind, betrachtet man sich immer noch als eigenständige Ortschaft mit einem funktionierenden Vereinsleben. Das bezieht sich nicht nur auf einen besonderen Blickwinkel sondern ist Tatsache. Mit einer entsprechenden Verfassung über eventuelle Entscheidungsmöglichkeiten hätte er in Bezug auf Oberlauda zumindest eine beratende Funktion.

Fünf Kandidaten würden im Wahlrhythmus des Stadtrates gewählt, ein Ortsvorsteher müsste dem Ortschaftsrat nicht zwingend angehören. Notwendig ist jedoch, auf Vorschlag des Ortschaftsrates, eine Bestätigung durch den Gemeinderat. Ortsvorsteher haben bei Stadtratssitzungen eine beratende Funktion. Wahlberechtigt sind alle Deutschen und EU-Bürger über 16 Jahren, die seit drei Monaten in der Ortschaft wohnen. Geplant ist eine gemeinsame Liste für Oberlauda (mindestens fünf, maximal zehn Kandidaten) ohne Benennung von Parteien. Ein Stadtrat kann auch Ortschaftsrat sein. Eine notwendige Verfassung wird noch rechtzeitig konstituiert

Interessierte und kompetente Kandidaten sind also sehr wichtig. Die Anzahl der Zusammenkünfte und Sitzungen richtet sich dabei nach Dringlichkeit. Die Kandidatensuche hat begonnen. Eine entsprechende Liste lag bereits bei dieser Versammlung auf.

Fragen an die beiden Stadträte, auch zu anderen Themen, schlossen sich an und führten zu einer regen Diskussion. Angesprochen wurden zum Beispiel eine dringend notwendige Gehwegsanierung im Friedhof und die mangelnde Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt im Bereich des Kreuzweges zur Lourdes-Grotte. Die längst überfällige Reinigung des Bachlaufes einschließlich Mühlkanals war von der Stadtverwaltung zwar für den Sommer/Spätsommer zugesichert gewesen, passiert ist jedoch nichts. In einigen Bereichen ist inzwischen der Wasserpegel bei durchschnittlicher Menge innerhalb von vier Jahren über 20 Zentimeter gestiegen. Diese Maßnahme soll nun im Frühjahr durchgeführt werden.

Fabian Bayer und Jochen Groß bestätigten abschließend, dass sie gerne Ansprechpartner zu Fragen des Ortschaftsrates bleiben. erha

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