Erneuerbare Energien

Külsheimer Gemeinderat bereitete Weg für Spolarpark Uissigheim

Gremium fasste Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Gesamtgröße beläuft sich auf rund 36,7 Hektar

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hpw
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Külsheim. Ebenfalls mit erneuerbarer Energie beschäftigte sich der Tagesordnungspunkt „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Uissigheim“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan und den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften“.

Trabold erläuterte, Jonas Stemmler und Frank Arnold möchten auf ihren Ackerflächen zwei Freiflächenphotovoltaikanlagen errichten. Der Gemeinderat sowie der Ortschaftsrat von Uissigheim hätten diesem Vorhaben zugestimmt und in der Gemeinderatssitzung am 9. Oktober 2023 sei der Aufstellungsbeschluss gefasst worden, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „So-larpark Uissigheim“ mit Vorhabens- und Erschließungsplan aufzustellen und dazugehörige örtliche Bauvorschriften zu erlassen.

Mit Bekanntmachung vom 20. Oktober 2023 ist das Bauleitplanverfahren eingeleitet worden. Das Plangebiet bestehe aus zwei Teilflächen mit einer Gesamtgröße von zirka 36,7 Hektar. Trabold listete die betroffenen Grundstücke westlich Uissigheims im Gewann Rindenberg sowie südlich von Uissigheim im Gewann „Ober dem Hartgraben“,

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Die Frau vom Bauamt sagte weiter, zwischenzeitlich sei ein Vorentwurf erarbeitet worden, wonach beide Teilbereiche als „Sondergebiet Sonnenenergie“ ausgewiesen würden. Die Grundflächenzahl liege bei 0,6, zulässig seien freistehende Solarmodule in aufgeständerter Ausführung ohne Stein- oder Betonfundamente, Verankerung durch Ramm- oder Schraubverfahren. Ebenso zulässig seien die für die Solarmodule notwendigen Wechselrichter, Transformatoren, Speicher etc., sowie wasserdurchlässige Wege für Montage- und Wartungsarbeiten.

Die zulässige Gesamthöhe der Solarmodultische sei auf vier Meter über Geländeoberkante begrenzt, der Mindestabstand der Module von der Geländeoberkante betrage 0,8 Meter, bauliche Anlagen wie Solarmodule, Wechselrichter, Zaunanlage gebe es nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche, Ausnahmen seien Löschwassereinrichtungen, Verlegung von Lei-tungen und Kabel.

Die Anlage des gesamten Plangebietes ziele auf Extensivgrünland mit Düngeverzicht auch unter den Modulen. Die Festsetzung von Pflanzgeboten als Übergang zu den angrenzenden Ackerflächen und Abgrenzung des Plangebietes weise für das „Pflanzgebiet 1“ die Anlage eines fünf Meter breiten Saums als Blühwiese aus, für das „Pflanzgebiet 2“ die Anlage einer dreireihigen Hecke aus heimischen Sträuchern mit einer Saumbreite von zehn Metern. Durch das Gebiet Rindenberg werde ein 15 Meter breiter Wildkorridor angeordnet.

Rechts und links vom Betonweg im Gebiet „Ober dem Hartgraben“ werde ein jeweils fünf Meter breiter Saum als Blühstreifen festgesetzt, so hieß es weiter, eine Unterbrechung der planinternen Ausgleichsflächen sei für Zufahrten von maximal 30 Meter möglich. Es gebe eine Rückbauverpflichtung nach Aufgabe der PV-Nutzung und Zuführung als landwirtschaftliche Fläche, die Zulässigkeit einer Zaunanlage bis maximal 2,50 Meter Höhe mit Bodenabstand von 0,20 Meter und die Festlegung einer Bau-zeit- und Baufeldbeschränkung:

Die Baumaßnahmen seien außerhalb der Brutzeit vom 15. August bis 28. Februar zu beginnen. Durch das extensive Dauergrünland unter den Modulen sowie die Blühstreifen und die Heckenanlagen ergebe sich in der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz ein Biotopüberschuss. Durch das Vorhaben gingen potenzielle Bruthabitate von Bodenbrütern im Offenland verloren, hier müsse Ersatz geschaffen werden. Der genaue Umfang werde im weiteren Verfahren ermittelt und festgelegt. Der Ort-schaftsrat von Uissigheim habe dem Vorentwurf einstimmig zugestimmt.

Nach weiteren ergänzenden Nachfragen aus dem Gremium stimmte der Gemeinderat dem Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Uissigheim“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan einschließlich Begründung mit Umweltbericht, planungsrechtlichen Festsetzungen, Potenzialanalyse Artenschutz sowie den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften, jeweils in der Fassung vom 3. Juni 2024, unisono zu. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteili-gung sowie die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden durchzuführen.

Bei der dritten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Külsheim (erste Fortschreibung 2013) im Parallelverfahren standen die Vorstellung des Vorentwurfs und der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden an. Trabold erläuterte, der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Uissigheim“ werde nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, da in diesem Bereich landwirtschaftliche Fläche dargestellt sei.

Aus diesem Grund, so die Frau vom Bauamt, solle dieser gleichzeitig im Parallelverfahren geändert werden. Der Aufstellungsbeschluss hierfür sei in der Gemeinderatssitzung am 9. Oktober 2023 gefasst, mit Bekanntmachung vom 20. Oktober 2023 auch hier das Bauleitplanverfahren eingeleitet worden. Zwischenzeitlich wurde ein Vorentwurf erarbeitet. Der Vorentwurf beinhalte eine Begründung mit Umweltbericht sowie einen Plan, in dem die beiden geplanten Teilflächen als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Solar dargestellt seien. Im Umweltbericht würden die einzelnen Schutzgüter untersucht. Weitere seien auch die Ergebnisse der Po-tenzialanalyse Artenschutz eingeflossen. Eine Überwachung hinsichtlich der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen werde auf der Ebene der Bebauungsplanung erfolgen, so Trabold.

Der Gemeinderat der Stadt Külsheim beschloss einhellig, dem Vorentwurf der zuvor benannten Flä-chennutzungsplan-Änderung einschließlich der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 3. Juni 2024 zuzustimmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Nachbargemeinden durchzuführen. hpw

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