Külsheim. Ein Tagesordnungspunkt der Külsheimer Gemeinderatssitzung beschäftigte sich mit der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von Sonderbauflächen Wind nördlich des Gickelfeldes in Külsheim-Steinbach/Hundheim in Ergänzung zur gesamträumlichen Planung zur Steuerung der Windkraftnutzung. Zu entscheiden waren die Billigung des Planentwurfs und der Beschluss über die öffentliche Auslegung. Bürgermeister Schreglmann hieß dazu Joachim Ettwein vom Ingenieurbüro Klärle (Bad Mergentheim) willkommen.
Irene Trabold vom Bauamt der Stadt Külsheim führte aus, auf den Gemarkungen Steinbach und Hundheim soll mit der Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen einer isolierten Positivplanung eine 68 Hektar große Fläche für Windkraft im Anschluss an das Gickelfeld ausgewiesen werden.
Der Aufstellungsbeschluss hierfür sei in der Gemeinderatssitzung am 27. November 2023 gefasst worden, so Trabold, und in gleicher Sitzung habe man nach Vorstellung des Vorentwurfs die frühzeitige Beteili-gung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgestellt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung habe vom 11. Dezember 2023 bis einschließlich 25. Januar 2024 stattgefunden, erläuterte Trabold. Weiter hätten die Planunterlagen zusätzlich auf der Homepage der Stadt Külsheim eingesehen werden können. Das Büro Klärle habe zeitgleich die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durch-geführt und um Stellungnahme bis spätestens 25. Januar 2024 gebeten.
Während der Öffentlichkeitsbeteiligung habe ein Bürger Anregungen und Bedenken vorgebracht, es seien insgesamt 43 Träger öffentlicher Belange gehört worden, 29 Stellungnahmen seien eingegangen. Ettwein erläuterte, grundsätzlich werde auf eine bestehende Fläche aufgesattelt, es mache Sinn, dort in der Waldfläche zu konzentrieren. Er konstatierte, „Külsheim geht einen aktiven Weg“. Der Bürgermeister unterstrich, „es muss sauber abgearbeitet werden“. Ettwein meinte, wenn der r Gemeinderat zustimme, würde die nächste Runde bestritten.
Gemeinderat Sebastian Seitz fragte, welchen Nährwert eine ausgewiesene Freifläche habe, Jürgen Goldschmitt, ob es nicht Sinn machen würde, beide Flächen zu verbinden. Der Bürgermeister sagte, es könnten maximal 25 Prozent on top ausgewiesen werden, „wir haben im Rahmen der maximierten Positivplanung das Maximum ausgewiesen“. Michael Adelmann fragte zur Ackerfläche, ob diese im Privatbesitz sei, der Bürgermeister antwortete, nur diese Fläche sei privat. Trabold ergänzte, die Standorte der Windkraftanlagen seien vom Projektierer fixiert, Ettwein erläuterte die einzelnen Stellungnahmen ausführlich.
Der Beschlussvorschlag lautete: „Nach Abwägung werden die vorgebrachten Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis genommen beziehungsweise berücksichtigt. Die Bedenken eines Bürgers werden aus den dargelegten Gründen zurückgewiesen.“
Der Gemeinderat der Stadt Külsheim stimmt dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung hinsichtlich der Darstellung von Sonderbauflächen Wind im Rahmen einer isolierten Positivplanung in der Fassung vom 18. März 2024 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen sowie die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Nachbargemeinden einzuholen. Es gab dazu im Gemeinderat einhellige Zustimmung. hpw
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