Kreuzwertheim. Etwas geschockt und verärgert zeigten sich Bürgermeister, Revierförster und Gemeinderäte über Pläne für eine Stromtrasse, die auch den Gemeindewald Kreuzwertheim tangieren sollen. Die langstreckigen Stromverbindungen durch Deutschland sollen auch durch den Main-Spessart-Kreis verlaufen. Betroffen davon wäre in Kreuzwertheim wertvoller Wald, was für Ablehnung des Vorhabens beim Marktgemeinderat sorgte.
Wie es in der Gemeinderatssitzung am Dienstag hieß, sollen laut Mitteilung des Landratsamts Main-Spessart zusätzlich zur Erdkabel- Gleichstromtrasse SuedLink und zur Fulda-Main-Leitung nun weitere Erdkabel-Gleichstromtrassen durch den Landkreis Main-Spessart führen (DC41/NordWestLink und DC42/SuedWestLink). Laut Bundesnetzagentur wurde für diese Präferenzräume ein Umweltbericht erarbeitet, in dem relevante Raumwiderstände erfasst wurden und wesentliche Raumwiderstände für eine Erdverkabelung benannt sind. Die bisher der Planfeststellung vorgelagerte Bundesfachplanung (Ermittlung von Korridoralternativen) werde im Zuge der Beschleunigung des Netzausbaus durch das Präferenzraumverfahren abgelöst. Es soll bereits Mitte 2024 der Antrag auf Planfeststellungsbeschluss erfolgen, 2028 mit dem Bau begonnen werden. Im Präferenzraum Main-Spessart liegen Kreuzwertheim, Hasloch. Die Marktgemeinde ist auf Gemarkung Röttbach ab den Gemarkungsgrenzen zu Hasloch und Michelrieth betroffen. Bürgermeister Klaus Thoma verwies auf Gespräche mit Förster Gregor Wobschall. Wie dieser sagte, würde nach aktueller Trassenplanung die Erdleitung durch einen hochwertigen Eichenbestand führen.
Im Gemeinderat notiert
Bürgermeister Klaus Thoma wies auf vielen Arbeiten des Bauhofs Kreuzwertheim in den vergangenen Wochen hin. So wurden die im Winter eingelagerten Sitzbänke wieder aufgestellt, die Brunnen für den Osterschmuck vorbereitet, Spielgeräte in Röttbach und Unterwittbach aufgestellt, das Pflanzbeet an der öffentlichen Toilette gemauert und weitere Schilder für den Lehrpfad Erlichsgärten errichtet.
Den Anträgen für Bauprojekte im Sommerhansenweg und in der Birkenstraße stimmte das Gremium jeweils zu. bdg
Diese Nachricht löste bei den Räten einen kurzen Schockmoment aus – auch wegen der Dimension: Nach Informationen der Bundesnetzagentur wird für den Trassenverlauf ein Arbeitsstreifen von etwa 73 Metern benötigt, in dem wiederum ein 38 Meter breiter Schutzstreifen eingerichtet wird. Die Leitungsüberdeckung soll rund 1,3 Meter betragen. Grundstückseigentümer ist der Markt Kreuzwertheim.
Thoma sagte, man brauche die Leitungen. Er sprach sich aber gegen die geplante Führung durch diesen Waldbereich aus. Wobschall erklärte, betroffen wäre der beste Eichenbestand der Gemeinde. Dies solle man auf jeden Fall verhindern. Er habe mit solchen Planungen bisher keine Erfahrung, hoffe aber, dass sie nicht wie angedacht umgesetzt werde. Dem schlossen sich auch die Räte an. Folgendes legten sie einstimmig fest: „Die Bundesnetzagentur wird aufgefordert“, die Trassenplanung zu ändern, um den hochwertigen und schützenswerten Eichenbestand auf Gemarkung Röttbach zu erhalten. Die Trassenplanung soll sich an den vorhandenen Flurwegen oder an der Trassenführung der vorhandenen Gasleitung orientieren. Die genaue Trassenführung sei zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Benehmen mit der Marktgemeinde sowie Förster Wobschall abzustimmen. Die Kreuzwertheimer hoffen nun, bei den Entscheidern Gehör zu finden.
Nicht einverstanden zeigte sich das Gremium auch mit dem Vorgehen eines Bauherrn, der eine Nutzungsänderung und bauliche Maßnahme ohne Bauantrag für ein Anwesen in der Lengfurter Straße umgesetzt hatte. Er hat nun auf Aufforderung des Landratsamts Main-Spessart einen Bauantrag nachträglich eingereicht. Einerseits geht es um eine Nutzungsänderung, die den Umbau der früheren Lagerräume einer Sanitärfirma in zwei Wohnungen sowie einen Verkaufsraum beinhaltet. Eine Betriebsbeschreibung für den Verkaufsraum lag dem Antrag nicht bei. Das Grundstück im Geltungsbereich der gemeindlichen Gestaltungssatzung liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Nach der Stellungnahme des Städteplaners steht die Nutzungsänderung den Vorgaben der Satzung nicht entgegen. Jedoch sind die Festlegungen bezüglich Gestaltung der Fenster, Türen, Fassadengestaltung und Farbgebung zu beachten. Durch die zusätzlichen Wohnungen und Mischnutzung mit dem Verkaufsraum sind besondere Anforderungen an den Brandschutz zu stellen. Dem nachträglichen Antrag für die zwei Wohnungen stimmte das Gremium bei drei Nein-Stimmen, dem Verkaufsraum mit elf Ja- gegen vier Nein-Stimmen zu.
Einstimmig abgelehnt wurde jedoch der weitere Bauantrag für das Gebäude, der ebenso erst nach der Umsetzung gestellt wurde. Es geht um den Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss mit Errichtung einer Dachloggia auf der Nordseite des Gebäudes in Richtung Lengfurter Straße. Laut Städteplaner verstößt die bereits errichtete Dachloggia gegen die Gestaltungssatzung, die alle Arten von Dacheinschnitten ausschließt. Wie es hieß, gebe es weitere Verstöße gegen die Gestaltungssatzung. Anzumerken sei, so Bürgermeister Klaus Thoma, dass sich der Bauherr vor Beginn der Umbauarbeiten nicht mit der Verwaltung oder dem Landratsamt hinsichtlich der Genehmigungen oder Gestaltungsvorschriften in Verbindung gesetzt habe. Er sprach sich dafür aus, den Antrag abzulehnen, da man sonst einen Präzedenzfall schaffen würde.
Dem folgten die Räte einstimmig, da das Vorhaben s den Vorgaben der Gestaltungssatzung widerspricht. Es sind ein Rückbau und Umplanung der Dachloggia vorzunehmen. Es sei allein dem Bauherrn beziehungsweise dessen Planer anzulasten, dass es im Vorfeld versäumt wurde, sich über die baurechtlichen Bestimmungen zu informieren. Angemerkt wurde von Räten weiter, dass bei Fällen eines Baus ohne Genehmigung auch Bußgelder verhängt werden sollten. bdg
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