Verkehr - Neue Mainbrücke kostet 13,2 Millionen Euro / Bürgermeister Klaus Thoma informiert über das Projekt

Gemeinderat stimmt Abkommen zu

Von 
Birger-Daniel Grein
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Auf dem Weg zum Ersatzneubau der alten Mainbrücke erledigte der Kreuzwertheimer Gemeinderat einen weiteren wichtigen Verfahrensschritt.

Kreuzwertheim. Einhellig stimmte der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag in der Dreschhalle Kreuzwertheim dem Abkommen über den Ersatzneubau der alten Mainbrücke zwischen Wertheim und Kreuzwertheim zu.

Nach dem Staatsvertrag zwischen Bayern und Baden-Württemberg über die Mainbrückenprojekte in Freudenberg und Wertheim wurde somit ein weiterer wichtiger Schritt gegangen.

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Der Staatsvertrag wurde in der vergangenen Woche von Ministerpräsident Markus Söder unterzeichnet und am 15. April im Original zur Unterzeichnung durch Winfried Kretschmann an das Land Baden-Württemberg gesendet.

Kreuzwertheims Bürgermeister Klaus Thoma rechnet damit, dass der Staatsvertrag zum 1. Mai diesen Jahres in Kraft tritt.

Die Brückenbeleuchtung

Dieses Verwaltungsabkommen zwischen den Landkreisen Main-Tauber und Main-Spessart, dem Freistaat Bayern, dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen Wertheim und Kreuzwertheim regelt nun die Details für die gemeinsame Realisierung der neuen Mainbrücke zwischen Wertheim und Kreuzwertheim. „Geplant ist eine Bogenbrücke“, so Thoma. Diese sei ursprünglich mächtiger geplant worden, als die Pläne derzeit sind. „Wir konnten erreichen, dass sie etwas dezenter wird.“

Thoma berichtete weiterhin aus Vorgesprächen um das Verwaltungsabkommen mit den beteiligten Behörden. Hierbei sei klargestellt worden, dass auf die Kommunen beim Bau lediglich die Kosten für die Brückenbeleuchtung mit der entsprechenden Planung zukommen wird.

Die beiden Kommunen werden ein gemeinsames Beleuchtungskonzept erarbeiten, das im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft wird. Die Aufteilung der Kosten und die Art und Umfang Vereinbarung zwischen den Kommunen festgeschrieben.

Gesamtverantwortlich für die Planung des Brückenbauwerks ist das staatliche Bauamt Aschaffenburg. Zuständige Genehmigungsbehörde ist die Regierung von Unterfranken. Das staatliche Bauamt habe in diesem Zug mitgeteilt, dass sämtliche kommunalen Flächen nach Beendigung der Baumaßnahme wieder so hergerichtet werden, wie sie vorgefunden wurden.

Die Treppenanlagen bleiben auf beiden Mainseiten ohne Kostenbeteiligung der Kommunen erhalten.

Für den Brückenneubau werden auf Kreuzwertheimer Seite im Mainvorland Ausgleichsflächen geschaffen. Dazu werden entsprechende Flächen angekauft. Stromaufwärts werde eine Wiese mit naturgerechten Blumen angelegt, stromabwärts soll eine große Buhne mit Mainanschluss entstehen. Über die Ausgestaltung der Ausgleichsflächen entscheidet das Bauamt in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird der Landkreis Main-Spessart wird für die Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen zuständig sein. Straßenbaulastträger für den bayrischen Teil der Brücke wird der Main-Spessart-Kreis. Der baden-württembergische Teil der alten Brücke ist aktuell Teil der Landesstraße L 2310. Auch er soll zu einer Kreisstraße des Main-Tauber-Kreis abgestuft werden. Die abzustufende Straße soll so ausgebaut sein, dass sie den Anforderungen einer Kreisstraße entspricht. Die beteiligten Landkreisverwaltungen sind für die Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen, den Winterdienst auf den Geh- und Radwegen und den Betrieb der Straßenbeleuchtung für ihren jeweiligen Teil zuständig.

Hinsichtlich des zukünftigen Fuß- und Radverkehrs über die Brücke berichtete er, auf der Seite stromabwärts ist ein breiter kombinierter Rad- und Fußweg geplant. Auf der anderen Seite wird es einen 1,50 Meter breiten Notfußweg geben.

Kostenaufteilung

Laut Staatliche Bauamt Aschaffenburg betragen die Baukosten 13,2 Millionen Euro. Sie werden von beide Bundesländern getragen. Außerdem übernimmt die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes aufgrund des entfallenden Mittelpfeilers einen Teil der Kosten. Der verbleibende Betrag wird zu 67,4 Prozent von Bayern und 32,6 Prozent von Baden-Württemberg getragen. „Die Landesgrenze liegt zwar in der Mainmitte. Der bayerische Teil ist länger, da die Brückenlager weiter im Mainvorland liegen, als dies auf Wertheimer Seite der Fall ist“, erklärte Thoma die unterschiedlich großen Anteile. Die prozentuale Kostenverteilung entspreche auch den Anteilen, die die Kreise bei Maßnahmen als Träger der Straße jeweils zu tragen haben werden.

Thoma rechnete damit, dass der Antrag zum Planfeststellungsverfahren noch in diesem Jahr erfolgen wird. „Ich gehe nicht von einem Baubeginn vor 2026 aus“, sagte er. Der Bau der Brücke sei in seinen Augen auch nicht so dringlich wie in Freudenberg, da es die Umgehungsstraße gebe, über die viel Verkehr fließe.

Nach Fertigstellung der Brücke werde die Ortsdurchfahrt saniert, blickte er in die Zukunft. Die Bitte, während der Bauarbeiten einen Fährbetrieb einzurichten, habe das staatliche Bauamt bisher abgelehnt. Die Behörde sehe dies als unnötig an, da die Spessartbrücke als Alternative bestehe. Thoma versprach, dass das Bauamt regelmäßig über den Verfahrensfortschritt informieren würde. Ein Name für die neue Brücke ist noch nicht gewählt.

Freier Autor

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