Höpfingen. Die Grundsteuer C dient als probates Mittel, unbebaute und bebauungsfähige Grundstücke durch einen erhöhten Hebesatz höher zu belasten, um den Eigentümern Anreize zum Verkauf zu schaffen und gleichzeitig die innerörtliche Entwicklung voranzutreiben – gerade in Höpfingens Ortskern durchaus ein Thema von gewisser Brisanz.
Auch im Gemeinderat wurde die Frage bei der jüngsten Sitzung im Sitzungssaal des Rathauses speziell im Zusammenhang mit dem ELR-Programm mehrfach thematisiert. Konkrete Informationen dazu erteilte am Montag Kämmerin Nadine Henn: „Die Grundsteuer C kann in Höpfingen frühestens ab 2026 erhoben werden“, betonte sie und begründete das Zeitfenster mit „Systemanpassungen innerhalb der Gemeinde“.
Gemeinderat Helmut Häfner meldete sich zu Wort: „Die Grundsteuer C muss schmerzhaft hoch sein, damit Eigentümer sich von unbebautem Grund trennen“, merkte er an. Thomas Greulich fügte an, dass es nicht um Mehreinnahmen für die Gemeinde gehe, sondern um die Innenentwicklung des Quetschedorfs. In diesem Zusammenhang erklärte Bürgermeister Hauk, dass das Interesse an gemeindeeigenen Bauplätzen im Kernort „aktuell überschaubar“ sei und die Bauplätze in Waldstetten vor der Vermarktung noch vermessen werden müssen. ad
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