Gemeinden haben das letzte Wort

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Leserbrief zu „Musterprozess gegen Grundsteuer startet“ (FN, 7. Juni).

Der Autor schreibt, dass am 11. Juni der Prozess vor dem Finanzgericht in Stuttgart beginnt, wo es formal um zwei Grundstücke geht, das Ergebnis des Verfahrens jedoch für viele Bürgerinnen und Bürger relevant sein wird. Nur im Land Baden-Württemberg gibt es bei der Bewertung des Grundstücks einen Verzicht auf die Betrachtung von Gebäuden, die sich auf dem Grundstück befinden. Im Wesentlichen zählt nur der sogenannte Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks für die Höhe der Steuer. Ein Nachteil für die Eigentümer relativ kleiner Häuser mit viel Gartenfläche. Wie auch immer das Urteil des Gerichts ausfällt, das letzte Wort über die Höhe der Grundsteuer werden ab 2025 die Gemeinden sprechen. Bleibt zu hoffen, dass sie nicht versuchen werden, über stark erhöhte Hebesätze ihre teils maroden Finanzlagen aufzubessern.

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