Stuttgart/Grünsfeld. Das Land Baden-Württemberg hat auch im jüngst abgelaufenen Jahr 2023 mit rund 18 Millionen Euro weiter in den Bau von Behinderteneinrichtungen investiert.
Ziel im Auge
„Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen das gleiche selbstbestimmte Leben wie Menschen ohne Behinderungen zu ermöglichen“, betont MdL Professor Dr. Wolfgang Reinhart, der im Übrigen auch dem Wirtschafts- und dem Finanzausschuss des baden-württembergischen Landtags angehört.
Zudem hat das Sozial- und Integrationsministerium zum Jahresende noch einmal über vier Millionen Euro aus Landesmitteln und etwa 7,8 Millionen Euro aus Ausgleichsabgabemitteln für den Ausbau gemeindenaher Wohnformen sowie für die Verwirklichung von Inklusionsvorhaben freigegeben.
Mit diesen Mitteln aus dem Investitionsförderprogramm können landesweit insgesamt elf weitere Maßnahmen bezuschusst und umgesetzt werden. Dazu zählt unter anderem im Main-Tauber-Kreis der dezentrale Ersatzneubau „Wohnen in Grünsfeld“ des Caritasverbandes Tauberkreis, der in einer zweiten Tranche circa 565 000 Euro aus Ausgleichsabgaben und fast 528 000 Euro aus Landeshaushaltsmitteln erhält.
Bedarfsgerechtes Angebot
„Die Landesregierung will Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg die gleiche selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglichen wie Menschen ohne Behinderungen. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei einem bedarfsgerechten Angebot von gemeindenahem Wohnen und inklusivem Arbeiten. Die von uns geförderten Behinderteneinrichtungen erleichtern es Menschen mit Einschränkungen, besser an der Gesellschaft teilzuhaben und ihr Leben unabhängiger führen zu können“, erklärt Landtagsvizepräsident Wolfgang Reinhart.
Mit der ersten Tranche der Förderung von Behinderteneinrichtungen wurden bereits Mitte des vergangenen Jahres acht Maßnahmen mit knapp vier Millionen Euro aus Landesmitteln und rund zwei Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe bewilligt. Insgesamt standen 2023 Landes- und Ausgleichsabgabemittel in Höhe von rund 18,1 Millionen Euro zur Verfügung. Ausgleichsabgabemittel sind Abgaben von Betrieben, die mehr als 20 Arbeitsstellen anbieten, aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen (fünf Prozent der Belegschaft) beschäftigen. pm
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