Großrinderfeld. Die Gemeinde Großrinderfeld steht vor der Herausforderung, ihrer Pflicht zur Unterbringung von jährlich 20 Geflüchteten in der Anschlussunterbringung nachzukommen. Aufgrund fehlender verfügbarer Unterkünfte wurde der Fokus auf den Bau neuer Unterkünfte gelegt. Hierzu lagen dem Gemeinderat bei seiner Sitzung im Rathaus in Großrinderfeld nun konkrete Angebote für die Planung von Container-Flüchtlingsunterkünften im Gewerbegebiet Großrinderfeld und im Gewerbegebiet Gerchsheim vor.
Für die Planung im Gewerbegebiet Großrinderfeld wurde ein Angebot des Architekturbüros Bauwerk4 aus Bad Mergentheim eingeholt. Dieses beläuft sich auf rund 22 400 Euro brutto und umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Honorarzone III, unterster Satz. Damit sind die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung abgedeckt, so Bürgermeister Johannes Leibold.
Für die Planung im Gewerbegebiet Gerchsheim wurde das Architekturbüro Daniel Kordmann aus Würzburg beauftragt. Das Angebot beläuft sich hier auf rund 62 900 Euro brutto und umfasst die Leistungsphasen 1 bis 8, ebenfalls in der Honorarzone III, unterster Satz. Hier wird die komplette Planung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung übernommen.
Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich 20 Geflüchtete in der Anschlussunterbringung aufzunehmen. Derzeit gibt es jedoch, trotz intensiver Suche, keine ausreichenden Unterbringungsmöglichkeiten. Eine dezentrale Unterbringung in allen vier Ortsteilen der Gemeinde wird vom Gemeinderat als sinnvoll erachtet, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten und die soziale Integration zu fördern. „Ich bin gegen eine zu starke Zentralisierung“, sagte stellvertretend Sven Schultheiß. Und Ralf Schieß ergänzte: „Wir haben leider keine andere Möglichkeit“.
Während die Planungen vorangetrieben werden, sind die Gemeindevertreter sich der finanziellen Belastung durch diese außerplanmäßigen Ausgaben bewusst, die den Haushalt zusätzlich beanspruchen werden, das wurde in der Sitzung klar herausgestellt. Allerdings wurde positiv von Bürgermeister Johannes Leibold hervorgehoben, dass für die Unterbringung keine Turnhallen oder öffentliche Säle geschlossen werden müssen, was in vielen anderen Gemeinden oft zu Problemen führt und das gesellschaftliche Leben einschränkt.
Die Entwicklung der Projekte hängt allerdings stark von der weiteren politischen Lage auf Landes- und Bundesebene ab. Der Gemeinderat wird weiterhin die Interessen der Bevölkerung im Auge behalten und die Möglichkeiten der dezentralen Unterbringung umfassend prüfen, weshalb noch nicht genau gesagt werden kann, wie viele Plätze letztlich als Containerstandort gebaut werden. Das soll erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
Das Baugesuch zur Nutzungsänderung und zum Einbau mehrerer Wohneinheiten auf einem Grundstück im Ortsteil Großrinderfeld sorgt weiterhin für Diskussionen. Das Vorhaben sieht den Umbau einer ehemaligen Metzgerei samt Verkaufsraum im Erdgeschoss in Wohnraum vor. Geplant ist der Einbau von insgesamt sechs Wohneinheiten, jeweils drei im Erdgeschoss und drei im Obergeschoss. Bereits in der Gemeinderatssitzung am 2. Juli 2024 wurde das Baugesuch behandelt. Nach der Anhörung des Ortschaftsrats lehnte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen ab. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten nicht in das bestehende Umfeld passe und sich somit nicht in die bauliche Struktur der Umgebung einfüge.
Am 2. September 2024 erhielt die Gemeinde Großrinderfeld nun ein Schreiben des Kreisbauamts, in dem mitgeteilt wurde, dass nach Prüfung der Rechtslage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden muss, so Bürgermeister Leibold. Der Gemeinderat hatte nun die Möglichkeit, seine Ablehnung vom Juli 2024 zurückzunehmen, was jedoch nicht geschah und man somit weiter bei der ablehnenden Haltung bleibt. „Notfalls könnten wir eben klagen, wenn das Landratsamt als entscheidende Baubehörde unsere Ablehnung ersetzt“, antwortete der Bürgermeister auf Nachfrage von Sebastian Klötzl.
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung zudem die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Geißgraben III“ in Gerchsheim beschlossen, nachdem sich ein Investor gemeldet hat, der eine größere Fläche bebauen möchte.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Gerchsheim mit einer Gesamtfläche von etwa 6,9 Hektar.
Bürgermeister Leibold informierte, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt wird, um die ökologischen Auswirkungen des Projektes zu bewerten.
Zudem soll zur Absicherung der finanziellen Verantwortung des Investors ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/grossrinderfeld_artikel,-grossrinderfeld-gewerbegebiet-geissgraben-soll-erweitert-werden-_arid,2252742.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/grossrinderfeld.html
[2] https://www.fnweb.de/orte/bad-mergentheim.html