Energiewende

Creglinger Gemeinderat ebnet Freiflächenfotovoltaik-Anlagen den Weg

Der Creglinger Gemeinderat lässt künftig im großen Stil Freiflächenfotovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu. Auf rund 220 Hektar sollen in den nächsten Jahren PV-Anlagen entstehen. Der Schwerpunkt liegt bei Oberrimbach/Lichtel.

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Arno Boas
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Blau und gelb markiert sind die Standorte, die der Gemeinderat für Freiflächen-Fotovoltaikanlagen festgelegt hat. Die blau markierten Standorte wurden nachträglich gemeldet. In Rot ist der Abstandsradius gehalten. © Stadt Creglingen/Hillenbrand

Creglingen/Freudenbach. Es ist gerade mal fünf Jahre her, dass der Creglinger Gemeinderat bschlossen hat, generell keine Freiflächen-PV auf dem Gemeindegebiet zuzulassen. Doch die geänderten politischen Rahmenbedingungen mit Blick auf die Energiewende haben das Gremium radikal umdenken lassen. Die Ratsmitglieder kassierten am Dienstag in Freudenbach erst ihren 2018 gefassten Grundsatzbeschluss, dann legten sie die Flächen für die Freiflächen-PV fest. Wohl war dabei nicht jedem. Stadtrat Siegfried Schambortzki etwa empfand es als „Sünde“, dass man hochwertige Böden der landwirtschaftlichen Produktion entziehe, um darauf Strom zu produzieren.

Sylvia Rösch-Wildermann vom städtischen Bauamt erläuterte dem Gremium zunächst die Kriterien zur Standortfindung. In einem Radius von 250 Metern um Siedlungsflächen sind demnach auch künftig keine Freiflächen-PV-Anlagen zulässig.

Ausgenommen sind davon die bereits mit rechtskräftigen Bebauungsplänen ausgewiesenen Sondergebiete für Freiflächen-PV auf den Gemarkungen Frauental und Oberrimbach. Bei Außenbereichsstandorten mit Wohnnutzung beträgt der Abstandsradius 100 Meter.

Zur Vermeidung von Blendwirkung sind die Solarmodule grundsätzlich gebäudeabgewandt auf der Freifläche zu installieren. Falls dies aus zwingenden Gründen nicht möglich ist, soll auf blendfreie beziehungsweise blendreduzierte Module ausgewichen werden. Zusätzlich benötigt der Anlagenbetreiber in diesem Fall eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers oder des Mieters.

Weiter sehen die Kriterien einige auf konkrete Ortschaften bezogene Regelungen vor. So heißt es, dass auf der Gemarkung Creglingen die Hänge entlang des Taubertals und des Herrgottstals von Freiflächen–PV-Anlagen frei zu halten sind. Auf der Gemarkung Münster wurde bis 31. Dezember 2027 eine Flächenobergrenze von 50 Hektar festgelegt, außerdem ein Verbot der Anlagen an den Hängen des Herrgottstals. In Schmerbach wurde ebenfalls eine Flächenobergrenze von 50 Hektar bis 31. Dezember 2027 festgeschrieben. Auf der Gesamtgemarkung Reinsbronn (inklusive Niedersteinach und Schirmbach) sind zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich keine Freiflächen-PV-Anlagen zulässig.

An diesem Beschluss, der auf eine Empfehlung des Reinsbronner Ortschaftsrates zurückging, gab es von seiten Reinsbronner Bürger Kritik. Ein Bürger bemängelte, dass Reinsbronn „komplett abgebügelt“ worden sei, ein anderer kritisierte, dass man bei der entscheidenden Sitzung des Ortschaftsrates keinen Einfluss mehr gehabt habe, zumal in der Vergangenheit die Rede davon gewesen sei, dass Freiflächen-PV möglich sei.

Stadtrat Jürgen Dehner aus Niedersteinach sah den Meinungsumschwung im Reinsbronner Ortschaftsrat als Ergebnis einer „tiefen Diskussion“. Ursprünglich habe sich das Gremium einen Standort für Freiflächen-PV vorstellen können, doch der eingegangene Antrag habe außerhalb dieser Fläche gelegen.

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Außerdem sei man der Ansicht, dass man aufgrund der Windräder auf Reinsbronner Gemarkung schon seinen Teil zur Energiewende beitrage, so Jürgen Dehner, der ergänzte: „Was die Zukunft bringt, weiß niemand“.

Die 223 Hektar bedeuten nach Aussage von Bürgermeister Uwe Hehn rund 3,2 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Creglingens. „Wenn man die regenerativen Ziele erreichen will, muss jemand Flächen zur Verfügung stellen“, so der Bürgermeister. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft gehe weiter, da sei der Wunsch nach einem zweiten Standbein nachvollziehbar. „Die Entscheidung, die wir heute treffen, ist eine für die nächsten zehn bis 20 Jahre“, betonte der Verwaltungschef.

Uwe Hehn will schnellstmöglich Verhandlungen mit der Netze BW wegen der Ableitung des Stroms führen. „Die Ableitung wird gewährleistet sein“, hob er hervor. Er verwies zudem auf zusätzliche Einnahmen für die Stadt, die, wenn alle Anlagen realisiert werden, bei 400 000 bis 600 000 Euro netto jährlich liegen könnten. Mit den 16 Windkraftanlagen, den drei Biogasanlagen und den geplanten Freiflächen–PV-Anlagen verfüge Creglingen dann über einen „sehr guten Mix“ an regenerativer Energie, meinte das Stadtoberhaupt.

Für Stadtrat Siegfried Schambortzki läuft die Entwicklung in die falsche Richtung. „Die Dimension erscheint mir deutlich zu hoch“, so der Stadtrat mit Blick auf die 223 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche. Gerade für Landwirte mit Tierhaltung seien die Auswirkungen gravierend, da die Pachtpreis steigen würden. „Wie sollen die Betriebe dann noch existieren?“

Stadtrat Karl Haag zeigte Verständnis für diese Haltung, verwies aber auf die politischen Zwänge, die hinter dem Kurswechsel des Gemeinderates stehen. „Mir fällt die Zustimmung auch schwer, aber die allgemeine Situation hat sich geändert“. Auf jeden Fall müsse es mit dieser hohen Zahl an Anlagen erst einmal genug sein, forderte Karl Haag.

Der Gemeinderat beschloss die konkrete Standortfestlegung schließlich bei zwei Gegenstimmen. Zuvor hatte er mit jeweils einer Gegenstimme den Beschluss vom Februar 2018 aufgehoben und die Auswahlkriterien für die Standorte festgelegt.

Redaktion Redakteur bei den FN

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