Gemeinderat

Waldfriedhof ist zwischen Buchen und Hollerbach geplant

Buchen soll einen Waldfriedhof erhalten. Dieser könnte im Gewann „Wolfsgarten“ zwischen Buchen und Hollerbach entstehen. Der Gemeinderat beschloss am Montag, nach einer Ortsbegehung über den Standort zu entscheiden.

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Martin Bernhard
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Zwischen Buchen und Hollerbach könnte ein Waldfriedhof entstehen. Der Gemeinderat will darüber nach einer Ortsbegehung entscheiden. © Stadt Buchen

Buchen. Der Buchener Gemeinderat will einen Waldfriedhof in Buchen einrichten lassen. Das hatte das Gremium mit einem einstimmigen Beschluss schon am 24. April dieses Jahres deutlich gemacht. Darin hatten die Stadträte die Stadtverwaltung damit beauftragt, einen geeigneten Standort zu suchen. Diese schlug am Montagabend eine 1,2 Hektar große Fläche im Gewann „Wolfsgarten“ vor. Das Waldstück befindet sich im Anschluss an das Baugebiet „Am Nahholz“, wenn man in Richtung Hollerbach fährt, und zwar links von der Kreisstraße 3917.

Bei der Auswahl des möglichen Standorts achteten die Mitarbeiter des Fachdienstes „Stadtwald“ darauf, dass sich dort ein hoher Anteil an gesunden und hochstämmigen Laubbäumen befindet. Denn das Konzept eines Waldfriedhofs sieht vor, dass Urnen an Bäumen oder an Findlingen aus Stein beigesetzt werden. Es sei daran gedacht, eine Andachtsfläche in Form eines kleinen Kreises im Wald einzurichten. Burger will vermeiden, dass Trauerfeiern mit sehr vielen Leuten im Wald stattfinden. Dafür sollten die Aussegnungshallen in den städtischen Friedhöfen genutzt werden.

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Erreichbarkeit ist wichtig

Die Wege im Waldfriedhof sollen weitgehend naturbelassen angelegt werden. Um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, seien umfangreiche Arbeiten der Forstarbeiter nötig. Außerdem müsse ein Waldfriedhof gut erreichbar sein. Das sei durch die Kreisstraße gegeben. Zudem sollten sich Parkplätze in der Nähe befinden, was an diesem Standort ebenfalls der Fall wäre.

Um das Gelände als Waldfriedhof nutzen zu können, müsste die Stadtverwaltung zunächst eine Genehmigung beim Gesundheitsamt des Landkreises beantragen. Dieses würde die zuständigen Fachbehörden, zum Beispiel die Untere Naturschutz- und Forstbehörde, anhören. Bürgermeister Roland Burger ließ in der Sitzung durchblicken, dass die ausgewählte Fläche wohl genehmigungsfähig wäre.

Bereits 2007 hatte sich der Gemeinderat mit dem Thema „Waldbestattung“ beschäftigt. Damals entschied man sich, im Rahmen des gärtnerbetreuten Konzepts auf dem Friedhof auch die Baumbestattung in Zusammenarbeit mit der „Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner“ zuzulassen. Generell sei festzustellen, dass in Gemeinden mit der Möglichkeit einer Waldbestattung die Anzahl der Beisetzungen auf den bisherigen Gemeindefriedhöfen tendenziell zurückgehe.

Klassische Beerdigung rückläufig

„Die klassische Beerdigung geht immer mehr zurück. Wir haben immer mehr Urnenbestattungen“, stellte der Bürgermeister fest. Der Kostendeckungsgrad der Friedhöfe liege derzeit unter 80 Prozent. Sollte der Waldfriedhof eingerichtet werden, wolle man die bestehende Gebührenordnung auf diesen anwenden. „Es kann nicht günstiger werden, weil der Aufwand nicht geringer wird“, stellte Burger fest. Auch der Waldfriedhof müsse – wie die anderen Friedhöfe – regelmäßig gepflegt werden.

„Das ist eine Entscheidung für Generationen“, stellte CDU-Stadtrat Willi Biemer fest. „Deshalb sollten wir die Entscheidung nicht übers Knie brechen.“ Er schlug eine Ortsbegehung der Räte in dem Waldstück vor. Markus Dosch (SPD), dessen Fraktion den Waldfriedhof beantragt hatte, befürwortete diesen Vorschlag. Seine Fraktion habe vor vier Jahren mit dem ehemaligen Förster Joachim Bernhardt dieselbe Fläche in Erwägung gezogen. „Ein Waldfriedhof wäre eine Bereicherung unserer Bestattungskultur“, betonte der SPD-Stadtrat.

Ortsbegehung im März

Der Bürgermeister griff den Vorschlag der Stadträte auf. Man werde vor der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt am 18. März kommenden Jahres die vorgeschlagene Waldfläche begehen. Auf dieser Grundlage soll der Gemeinderat entscheiden, ob die Stadtverwaltung dafür eine Genehmigung beim zuständigen Gesundheitsamt beantragen soll.

Redaktion

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