Uiffingen. Die Stadt Boxberg kann mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 sehr zufrieden sein, denn unterm Strich konnte die Stadtkasse einen Überschuss von 4,051 Millionen Euro verbuchen. Die Mehreinnahmen erstrecken sich über fast alle Bereiche, von den verschiedenen Steuereinnahmen bis zu den Zuweisungen, wie dem Bericht von Stadtkämmerer Jürgen Kilian in der Sitzung des Stadtrates am Montag im Uiffinger Dorfgemeinschaftshaus zu entnehmen war. Zur Sitzung konnte Bürgermeisterin Heidrun Beck auch eine erfreulich große Zahl interessierter Bürger begrüßen.
Der Summe der ordentlichen Erträge in der Jahresrechnung 2022, in Höhe von rund 20,09 Millionen Euro standen Aufwendungen von rund 16,7 Millionen Euro gegenüber. Dazu kommen noch außerordentliche Erträge von 697 000 Euro und außerordentliche Aufwendungen über rund 16 700 Euro. In der Summe bleiben dem Kämmerer also runde 4,051 Millionen Euro übrig, die der Rücklage der Stadt zugeführt werden, die sich jetzt auf 14,2 Millionen Euro summiert.
Sanierungen in Angriff nehmen
Die dringenden Investitionen in die anstehende Sanierung des Schulgebäudes in Boxberg und in verschiedene Kindergärten kann die Stadt damit relativ entspannt in Angriff nehmen. Der Jahresabschluss ist nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen, was in der Sitzung am Montag einstimmig erfolgte.
Die Zahlen für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Stadt Boxberg für das Rechnungsjahr 2022 erläuterte ebenfalls Stadtkämmerer Jürgen Kilian. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Rechnungsjahr 2022 wurde von der Finanzverwaltung erstellt und von der LGG-Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Nach den geprüften Unterlagen schließt der Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 4,219 Millionen Euro ab.
Hohe Wasserverluste
Auch mit bedingt durch den hohen Wasserverlust durch die 25 Wasserrohrbrüche im ganzen Stadtgebiet und diverse Löscheinsätze der Feuerwehren, entstand in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2022 ein Minus von rund 71 000 Euro. Im Vorjahr stand hier noch ein Gewinn von 64 000 Euro zubuche. Wie aus den Zahlen des Kämmerers aber auch zu entnehmen war, stieg der Wasserverbrauch in der Gesamtstadt Boxberg im Jahr 2022 extrem stark an.
Vor allem entstanden der Stadt durch das Überschreiten der Obergrenze der Bezugsrechte in den Sommermonaten Juni, Juli und August bei der Bodenseewasserversorgung und bei der Wasserversorgungsgruppe Jagsttal Mehrkosten durch die daraus resultierenden Strafzahlungen von je drei Euro pro Kubikmeter. Der Appell Kilians, mit dem kostbaren Nass künftig etwas sparsamer umzugehen, hat also durchaus einen realen Hintergrund.
Flächennutzungsplan als Thema
Breiten Raum der jüngsten Gemeinderatssitzung nahm auch die zweite Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Boxberg-Ahorn ein, die vom Gremium zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Dabei ging es in erster Linie um die Begründung der Nutzung von Flächen für Bauland und Gewerbeflächen. Bereits In seiner Sitzung vom 13. Juni 2006 hat der Gemeinsame Ausschuss den Festsetzungsbeschluss für den Flächennutzungsplan Boxberg-Ahorn getroffen. Dieser stellt die vorhandenen sowie die geplanten Bauflächen für den Planungszeitraum bis 2020 dar.
Änderungen sowohl bei den Bauflächen in beiden Gemeinden als auch die notwendige Ausweisung von Flächen für das Aufstellen von Windkraftanlagen machte eine Fortschreibung des Flächennutzungsplans erforderlich. Den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung wurde am 5. September 2011 getroffen. Mit der Fortschreibung wurde die Klärle-Gesellschaft für Landmanagement und Umwelt mbH beauftragt, die bereits 2006 den Flächennutzungsplan für die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (VVG) Boxberg-Ahorn erstellt hat.
Der Gemeinsame Ausschuss hat am 8. Februar 2021 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen. Anlass ist die Fortschreibung der gewerblichen und wohnbaulichen Entwicklungsbereiche bis zum Zieljahr 2040. Zur Abbildung der städtebaulichen Entwicklung wird es notwendig, die gewünschte wohnbauliche Entwicklung neu abzurunden und teilweise neue Entwicklungsbereiche aufzuzeigen. Gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten sollen am Standort Windischbuch für Boxberg und in Ahorn im Anschluss an die bestehenden Gewerbeflächen entwickelt werden.
Planungsstände vorgestellt
Melanie Eisner vom Büro Klärle stellte dem Gemeinderat die einzelnen Planungsstände vor, die sich hautsächlich mit Wohnbauflächen in den Stadtteilen Uiffingen, Boxberg, Schweigern, Windischbuch und Schwabhausen befassen. Auf Gemarkung Windischbuch betrifft die Fortschreibung auch das Bauvorhaben der Firma Hofmann Menü, die dort auf rund 12,5 Hektar Fläche eine neue Produktionsstätte errichten will.
Sozialfonds Windkraft
Für das Jahr 2023 wurden bei der Stadtverwaltung 24 Zuschussanträge aus Mitteln des Sozialfonds Windkraft eingereicht. Die beantragte Zuschusssumme beläuft sich auf 44 641 Euro. Im Windkraftfonds stehen derzeit Mittel in Höhe von 105 706 Euro zur Verfügung. Die vorhandenen Mittel reichen also aus, um alle Anträge zu bedienen, wie Bürgermeisterin Heidrun Beck betont. Einwände vom Gemeinderat gegen die Vergabe gab es nicht. Auch gegen die Erhöhung der Beteiligung der Stadt Boxberg am Neubau des Tierheims des Tierschutzvereins Bad Mergentheim und Umgebung e.V. um 9000 Euro auf 46 554 Euro und die von Volker Metzger vorgestellten Bauvorhaben in Oberschüpf, Boxberg, Kupprichhausen und Windischbuch ergaben sich keine Einwände.
Richtlinien fürs Amtsblatt
Für das Boxberger Amtsblatt wurde vom Gemeinderat ein Redaktionsstatut erlassen, in dem auch Richtlinien für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Wahlen (Gleichbehandlungsgrundsatz/Wahlanfechtung) festgelegt werden. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da die Stadt Boxberg auch weiterhin für den redaktionellen Teil des Amtsblattes verantwortlich ist. Auch wenn der Druck von einem externen Verlag übernommen wird, bleibt das Amtsblatt offizielles Mitteilungsorgan der Gemeinde.
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