Windischbuch/Boxberg. Die vorhandenen Plätze in den Kindergärten der Kernstadt Boxberg und in den Stadtteilen Oberschüpf, Unterschüpf, Uiffingen, Schweigern und Schwabhausen reichen aktuell noch aus.
Wie die zuständige Mitarbeiterin im Rathaus der Stadt Boxberg, Bettina Karl, in der öffentlichen Sitzung der Gemeinderäte informierte, sieht es im Moment so aus, dass die Betreuungsquote von 100 Prozent bei den Über-Dreijährigen (Ü3) mit 96 Prozent fast erreicht ist, die Betreuungsquote für die Kinder unter drei Jahren (U3) liegt bei zirka. 41,27 Prozent.
Um die Betreuungsquote von 42,6 Prozent, die der Kommunalverband Jugend und Soziales (KVJS), Stand 2019, vorgeschlagen hat, zu erreichen, muss die Stadt Boxberg weitere Krippenplätze zur Verfügung stellen. Dies ist mit dem Neubau des Evangelischen Kindergartens in Boxberg geplant. Durch den Neubau dieses Kindergartens werde man auch die 100 Prozent Betreuungsquote für die Kinder Ü3 erreichen, so Bettina Karl.
Insgesamt stehen in Boxberg derzeit 309 Kindergartenplätze (ohne Krippenplätze) zur Verfügung. Eine große Entlastung der Gesamtsituation werde durch das Angebot der Tagesmütter erzielt, so die zuständige städtische Mitarbeiterin. In die Zukunft blickend meinte Bürgermeisterin Heidrun Beck, man solle jetzt schon zielgerichtet agieren und für die Zukunft planen, anstatt dann übereilt reagieren zu müssen.
Ab dem 15. März 2023 gibt es eine gemeinsame, trägerübergreifende „Kitaplatz-Vormerkung“ (zentrale Vormerkung), in der die Eltern ihr Kind für einen Betreuungsplatz ab dem 1. September 2023 in einer Krippe oder einer Kindertagesstätte online vormerken können. Die Vormerkung ist bereits ab Geburt des Kindes möglich. Alle Eltern, deren Kinder einen Betreuungsplatz vor dem 1. September 2023 benötigen, müssen sich in den jeweiligen Kindertageseinrichtungen melden.
Familien, die zuziehen, sollten ihren Bedarf sofort melden. Nähere Infos zur zentralen Vormerkung gibt es auf der Homepage unter www.boxberg.de/wohnen/erziehung-und-soziales/kindergaerten. Im Flyer „Kita-Platz gesucht“ werden die Eltern über den genauen Ablauf der zentralen Vormerkung informiert. Die Einrichtungen nehmen keine Vormerkungen bzw. Anmeldungen mehr an für alle Kinder, die ab dem 1. September 2023 einen Betreuungsplatz benötigen.
Die Stadt Boxberg wird bis zum 10. März 2023 alle Eltern schriftlich informieren, deren Kinder bis zum 1. September 2023 noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet haben. Künftig werden alle Eltern mit einem Schreiben zur Geburt des Kindes informiert. Fragen hierzu beantwortet die Stelle für Zentrale Vormerkung im Rathaus Boxberg, Claudia Schlör Telefon 07930/60523 oder Bettina Karl Telefon 07930/60515. Für die Betreuung durch eine Tagesmutter/Tagesvater oder Tageseltern ist der Tageselternverein Main-Tauber-Kreis Bahnhofstraße 11, Tauberbischofsheim, Telefon 09341 897 83 07, Homepage: tev-main-tauber.de, zuständig
In der Sitzung am Montag verabschiedete der Gemeinderat auch die Aufnahmekriterien für Kinder. Diese achten besonders auf die Gewährleistung des Kindeswohls, die Arbeitssituation der Eltern (Alleinerziehend, Doppelbeschäftigung, Gesundheitszustand der Erziehenden). Nach den Kriterien haben auch alle angemeldeten Kinder aus dem Stadtgebiet Boxberg bei der Aufnahme Vorrang.
Vor der Abstimmung, die einstimmig erfolgte, regte Alwin Deißler aus Bobstadt an, den „Kita-Platz-Flyer“ doch sprachlich etwas verständlicher und bürgerfreundlicher zu gestalten.
Miete für Umpfertalhalle
Neu geregelt wurde auch die Hallenmiete für die Umpfertalhalle Boxberg. Aktuell verlangt die Stadt Boxberg bei einer Vermietung der Halle an Vereine 50 Euro pro Hallendrittel zuzüglich zehn Prozent des Eintritts. Weitere Kosten können anfallen bei der Benutzung der Küche, Ausschank im Foyer der Halle, Benutzung der Spülmaschine und für benötigte Hausmeisterstunden. Der Strom- und Wasserverbrauch wird nach Verbrauch abgerechnet. Diese Regelung wurde vom Gemeinderat der Stadt Boxberg 1986 getroffen und gilt nunmehr seit mehr als 35 Jahren.
Ergänzend beschloss der Gemeinderat in der Sitzung vom 20. Februar 2006, dass bei Vermietungen an Privatpersonen zur gewerblichen Nutzung eine Hallenmiete von 1500 Euro und bei privater Nutzung von 500 Euro erhoben wird. Küche, Spülmaschine, Foyer sowie die Nebenkosten werden dabei ebenfalls separat abgerechnet.
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde durch Stadtrat Steffen Adelmann der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die Zehn-Prozent-Regelung für die Benutzung der Halle zu streichen. In der aktuellen Zeit mit gestiegenen Kosten und immer mehr Auflagen, sei es für Vereine nicht mehr attraktiv Veranstaltungen durchzuführen, da das Risiko eines Verlustgeschäftes deutlich gestiegen sei. Der finanzielle Verlust für die Stadt durch die Streichung der geltenden Regel, so Adelmann, sei „überschaubar“. Außerdem könne die Stadt Boxberg durch größere Veranstaltungen wieder aus ihrem „Dornröschenschlaf“ erwachen.
Um die finanzielle Einbuße für die Stadt nicht zu groß werden zu lassen, schlug der Gemeinderat vor, die Hallenmiete von 50 auf 75 Euro, je Hallenteil, zu erhöhen.
Nach kurzer Aussprache stimmte das Gremium mehrheitlich der neuen Regelung zu.
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