Boxberg/Stuttgart/Karlsruhe. Umfangreiche Ermittlungen sind beim Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart und anderen eingebundenen Polizeidienststellen zum Fall „Bobstadt“ im Gange. Die Redaktion hakte sowohl beim LKA als auch beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe zu den Entwicklungen nach.
Dr. Ines Peterson, Staatsanwältin beim Bundesgerichtshof und Pressesprecherin des Generalbundesanwalts, antwortete auf zahlreiche Fragen der Fränkischen Nachrichten nur mit einer kurzen Stellungnahme: „Ich kann Ihnen lediglich mitteilen, dass sich das Verfahren der Bundesanwaltschaft gegen Ingo K. richtet. Dieser befindet sich in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich weitere Auskünfte nicht erteilen kann.“
Etwas mehr Details waren dagegen von Jürgen Glodek von der Stabstelle „Öffentlichkeitsarbeit“ des Landeskriminalamts Baden-Württemberg zu erhalten. Er bestätigte zunächst, dass die Spurensuche und -sicherung am Tatort in Bobstadt beendet sei.
„Insgesamt wurden zahlreiche Waffen und Munition, die teilweise dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegen, gefunden“, so Glodek: „Nun gilt es das umfangreiche Spurenmaterial in meist sehr aufwändigen Analyseverfahren zu untersuchen. Diese Analysen werden in der Folge herangezogen, um die Frage zu klären wie viele Personen letztlich auf die Einsatzkräfte geschossen haben.“
Derzeit werde gegen die sieben in der Pressekonferenz am 21. April genannten Personen ermittelt. „Sollten sich im Laufe dieser erst am Anfang stehenden Ermittlungen Anhaltspunkte auf mögliche weitere Personen ergeben, obliegt es der Staatsanwaltschaft ob hier Verfahren eröffnet werden“, sagt Glodek. Weiter fügte er an: „Die Ermittlungen werden vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Heilbronn geführt. Selbstverständlich sind eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen in die Ermittlungen eingebunden. Da insbesondere für die kriminaltechnischen Analysen, spurenabhängig unterschiedlich viele Personen erforderlich sind, sind temporär bis zu 100 Angehörige aller betroffen Dienststellen mit dem Fall befasst.“
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