Juristische Aufarbeitung

Niederstetten/Markelsheim: Weiterer Strafprozess zu tödlichem Unfall steht an

In kurzen Abständen krachte es zu Jahresbeginn gleich mehrfach, drei Unfälle gingen innerhalb weniger Wochen tödlich aus. Ein Teil davon beschäftigt die Justiz. Die Staatsanwaltschaft hat eine weitere Anklage erhoben

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Simon Retzbach
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Der Unfall zwischen Niederstetten und Vorbachzimmern kostete zwei Menschenleben und wird voraussichtlich Ende Oktober das Amtsgericht in Bad Mergentheim beschäftigen. © Simon Retzbach/Michael Weber-Schwarz

Markelsheim/Niederstetten. Die Serie schwerer Unfälle zu Jahresbeginn ist noch nicht ganz abgeschlossen. Wie die Fränkischen Nachrichten erfuhren, standen und stehen in zwei der drei tödlichen Kollisionen noch Gerichtsprozesse am Amtsgericht Bad Mergentheim an.

Den Anfang machte am Dienstag, 8. Oktober, der Prozess um den missglückten Überholvorgang auf der Taubertalstraße zwischen Igersheim und Markelsheim. Eine 30-Jährige wurde rechtskräftig wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt (wir berichteten).

Zur Massenkarambolage bei Markelsheim wurden keine Ermittlungen geführt, da der mutmaßliche Verursacher verstarb. © Michael Weber-Schwarz

Doch damit nicht genug. Wie Pressesprecher Maximilian Adis von der Staatsanwaltschaft Ellwangen bestätigte, wird es auch zum tödlichen Unfall zwischen Niederstetten und Vorbachzimmern einen Prozess wegen fahrlässiger Tötung geben. Was war passiert? Am 15. Januar kam es gegen 11.15 Uhr zu einer Kollision zwischen einem Kia, von Niederstetten kommend, und einem Nissan, der von Vorbachzimmern her die L1001 befuhr. Die Verformung am Kia und die Tatsache, dass der Nissan von der Straße auf einen Acker unterhalb der Straße geschleudert wurde, ließen auf große Wucht beim Zusammenstoß schließen.

War die Geschwindigkeit nicht angepasst?

Während ein 23-Jähriger beim Unfall schwer verletzt wurde, kam für die beiden Insassen des anderen Fahrzeugs (67 und 59 Jahre alt) jede Hilfe zu spät, sie „waren sofort tot“, wie Kreisbrandmeister Andreas Geyer damals mitteilte.

Zur Klärung der Frage des Unfallhergangs wurde damals ein Sachverständiger hinzugezogen. Und genau auf Grundlage dieses Gutachtens wurde nun Anklage erhoben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Schon kurz nach dem Unfall war klar: Die Kollision erfolgte auf der Seite des Nissan, demnach war wohl der Kia mit dem 23-Jährigen am Steuer der Unfallverursacher.

Nun steht für die Staatsanwaltschaft fest: Es liegt der Anfangsverdacht eines strafbaren Fehlverhaltens vor. Dass der Kia im Gegenverkehr mit dem Nissan zusammenstieß, sei demnach auf „nicht angepasste Geschwindigkeit“ zurückzuführen.

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Während es bei dem kürzlich verhandelten Unfall in Markelsheim jedoch einige Zeugen gab, stützt sich das Verfahren zum Unfall bei Niederstetten lediglich auf das Unfallgutachten. Dabei können auch die erwähnten Verformungen an den Autos Aufschluss geben. Denn im Rahmen einer Analyse können Unfallgutachter anhand solcher Verformungen die Geschwindigkeit von Fahrzeugen zum Zeitpunkt einer Kollision recht genau rekonstruieren. Der Prozess zu diesem Unfall ist derzeit für den 22. Oktober am Amtsgericht Bad Mergentheim angesetzt.

Der dritte Unfall, der ein Menschenleben kostete, war eine Massenkarambolage zwischen Markelsheim und Igersheim. Am Dienstag, 2. Januar, prallten hier insgesamt vier Fahrzeuge aufeinander. „Das war ein Unfall, wie ich ihn noch ganz selten in meiner Laufbahn erlebt habe“, sagte Einsatzleiter Karl-Heinz Barth von der Bad Mergentheimer Feuerwehr damals.

Keine Ermittlungen bei drittem Unfall eingeleitet

Ein schwer verletztes Unfallopfer musste damals aus seinem brennenden Fahrzeug gerettet werden und musste anschließend mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik transportiert werden. Zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. Ein Suzuki geriet nach damaligen Erkenntnissen in den Gegenverkehr und löste so einen Unfall aus, der von anderen Fahrzeugen – möglicherweise aufgrund schlechter Witterung – zu spät bemerkt wurde. Zu diesem Unfall wird es keinen Anklage geben. Ermittlungen gegen den möglichen Unfallverursacher fanden nicht statt, da er seinen Verletzungen wenig später im Krankenhaus erlag.

Redaktion

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