Bad Mergentheim. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, bekommt die Stadt Bad Mergentheim ab 1. Januar 2023 eine neue Fremdenverkehrs-Beitragssatzung. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig. Es findet künftig eine Brancheneinteilung statt und es gibt zwei Zonen im Stadtgebiet. Durchsetzen konnte sich zudem die CDU mit ihrem Antrag, den Hebesatz geringer als ursprünglich geplant anzusetzen und damit in schwieriger Zeit für eine Entlastung der „Beitragszahler“ zu sorgen.
„Riesiges Werk“
Oberbürgermeister Udo Glatthaar sprach von einer gründlichen Vorberatung, in Zukunft mehr Branchen auf der Liste, einer differenzierteren Betrachtung und insgesamt einem „riesigen Werk“. Er warb um Zustimmung und bekam sie am Ende auch. Der Gemeinderat beschloss die Brancheneinteilung sowie die jeweiligen Vorteilssätze für die Zone I und II in der Branchenliste. Die räumliche Abgrenzung der Beitragszonen wurde ebenso angenommen wie die Neufassung der Satzung insgesamt.
Zum Hintergrund: Nach Paragraf 44 Kommunalabgabengesetz können Fremdenverkehrsgemeinden zur Förderung des Fremdenverkehrs und des Erholungs-/Kurbetriebs von allen natürlichen Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, und von allen juristischen Personen Fremdenverkehrsbeiträge erheben, soweit ihnen in der Gemeinde aus dem Fremdenverkehr oder Kurbetrieb unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen. Voraussetzung für das Bestehen einer Beitragspflicht ist also ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil durch den Fremdenverkehr in Bad Mergentheim.
Anderes System
Der Fremdenverkehrs-Beitragssatzung in der Kurstadt lag bislang das System der individuellen Vorteilsbestimmung zugrunde. Das System bewirkt laut Erklärung der Stadtverwaltung, dass der Einschätzungsausschuss den Vorteilssatz eines jeden Beitragspflichtigen individuell einzuschätzen hat. Um den damit für die Verwaltung einhergehenden erheblichen Verwaltungsaufwand zu senken, wechselt Bad Mergentheim mit der neuen Satzung ab 2023 das System der Vorteilsbestimmung, „das heißt, künftig wird die Vorteilsbestimmung nicht mehr individuell für jeden Beitragspflichtigen, sondern nach dem System der pauschalen branchenbezogenen Vorteilsbestimmung erfolgen“, so die Stadt.
Die Verwaltung hat gemeinsam mit den Mitgliedern des Einschätzungsausschusses eine so genannte Branchenliste für die einzelnen Gewerbe- und Berufsarten als Bestandteil der neuen Satzung erarbeitet. Um die örtlich relevanten Branchen möglichst genau zu erfassen, führte die Stadt zudem im Oktober 2020 eine Umfrage bei allen bekannten Beitragspflichtigen durch.
Das Stadtgebiet wird außerdem nach der neuen Satzung in zwei Beitragszonen aufgeteilt. Die Beitragszonen sind räumlich analog den Kurbezirken der städtischen Kurtaxesatzung festgesetzt.
Kämmerer Artur Wirtz erklärte, dass es ein „langer Weg“ zur neuen Satzung war und CDU-Fraktionschef Andreas Lehr ergänzte, dass das bisherige System extrem anfällig für Fehleinschätzungen war und man künftig rechtssicherer unterwegs sei. Es gebe aber auch ein paar Härten, räumte Lehr ein, weshalb seine Fraktion den Antrag stelle, den Hebesatz um einen Punkt niedriger als geplant „auf 7 vom Hundert unter Inkaufnahme einer Kostenunterdeckung“ (von rund 100 000 Euro) abzusenken. 24 Ja-Stimmen bei sieben Nein von Grünen und Teilen der Freien Wähler legten dies schließlich so fest.
Stadt kommt nach Finanzamt
Für die neue Satzung sprachen sich zuvor noch Jochen Flasbeck (Freie Wähler) und auch Klaus-Dieter Brunotte (SPD) aus. Hubert Schmieg (Grüne) wandte sich gegen die vorgeschlagene Hebesatz-Reduzierung, während sein Fraktionskollege Rainer Moritz die Zwei-Zonen-Regelung in der Satzung begrüßte und betonte, dass nur Gewinne zu einer Abgabenpflicht führen und das Finanzamt diese zuvor festgestellt haben müsse.
Hebesatz wirkt erst in der Zukunft
OB Glatthaar räumte ein, dass die Gewinne aus 2023 erst 2024 oder gar 2025 dem Finanzamt mittels Steuererklärung vorgelegt würden und daraus dann 2024 (und Folgejahre) die ersten Abgabe-Bescheide der Stadt auf Basis des neuen Systems verschickt würden. Deshalb sprach sich auch Philipp Lutzmann (Grüne) gegen einen verringerten Hebesatz (wie von der CDU vorgeschlagen) aus, weil dieser in den jetzigen Krisen gar keine Rolle spiele und erst viel später zum Tragen komme.
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