Auf Basis der neuen Gesetzeslage seit 1. April

Cannabis-Club soll in Bad Mergentheim entstehen

In Bad Mergentheim soll ein Cannabis Social Club entstehen. Die Stadt bestätigt dies, weist aber darauf hin, dass die Betreiber noch einige Hürden zu nehmen haben.

Von 
Sascha Bickel
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Ein junger Mann raucht auf einer Hanfmesse einen Joint. Die Fachmesse der Cannabis-Wirtschaft fand im Juni in Berlin statt. © dpa

Bad Mergentheim. Das Cannabisgesetz trat am 1. April in Kraft. Ein Zwei-Säulen-Modell wurde vom Bundestag mehrheitlich beschlossen. Zum einen wurde der Besitz einer geringen Menge Cannabis für Volljährige legalisiert sowie zum anderen der private und nicht-kommerzielle gemeinschaftliche Anbau in so genannten Anbauvereinigungen beziehungsweise Cannabis Social Clubs erlaubt.

Ein solcher Club soll nun in Bad Mergentheim entstehen. Nach FN-Informationen hat ein Würzburger Geschäftsmann entsprechende Vorbereitungen gestartet und wirbt bereits auch im Internet für sein Vorhaben. Für Fragen der Fränkischen Nachrichten stand er zunächst nicht zur Verfügung.

Von der Stadtverwaltung Bad Mergentheim bekamen die FN die Auskunft, dass man bestätigen könne, dass ein Cannabis-Club sich in der Kurstadt „verorten möchte“. Ein Cannabis Social Club ist ein nicht kommerzieller Verein, der den kollektiven Anbau von Cannabis in limitierten Mengen organisiert, um den persönlichen Bedarf der Mitglieder zu decken.

Im Internet heißt es auf der Seite des beabsichtigten Clubs für Bad Mergentheim, dass dieser bald „seine Türen öffne“. Und weiter steht zu lesen: „Dort können Mitglieder auf legalem Weg ihre monatliche, gesetzlich festgelegte Menge an THC-haltigem, organisch angebautem Cannabis erwerben. Unser Club in Bad Mergentheim ist als Verein konstituiert und auf 500 Mitglieder beschränkt.“ Stand Freitagnachmittag waren noch 419 Plätze laut Homepage verfügbar.

Cannabis habe ein hohes Sucht- und Nebenwirkungspotenzial, das Lern- und Gedächtnisleistungen vermindern könne und die Risiken für psychische Erkrankungen erhöhe, warnen Experten. Es könne, anders als früher angenommen, auch körperlich abhängig machen und berge insbesondere das Risiko, an einer Psychose zu erkranken.

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) warnt ausdrücklich vor den gravierenden gesundheitlichen Folgen des Rauschmittels. Die KBV bezog im Frühjahr klar Position gegen die Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken.

„Aus ärztlicher Sicht ist Cannabis, genauso wie Tabak und Alkohol, alles andere als harmlos“, sagte damals der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Zum angestrebten Cannabis-Club in Bad Mergentheim äußert sich Carsten Müller, der Pressesprecher der Stadtverwaltung, wie folgt: „Wir weisen allgemein auf die behördlichen Abläufe und Zuständigkeiten bei diesem Thema hin. Eine Anbauvereinigung als Verein ist zunächst beim Amtsgericht anzumelden, nicht bei der Stadt.“

Regierungspräsidien eingebunden

Müller erklärt: „Auch die anschließenden Verfahren liegen in der Hauptsache nicht bei der Stadt: Die Regierungspräsidien (RP) in Freiburg und Tübingen betreuen in Baden-Württemberg arbeitsteilig die Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Sie sorgen dafür, dass die Vorschriften des KCanG eingehalten und die den Anbauvereinigungen auferlegten Verpflichtungen erfüllt werden.“ Das RP Freiburg sei landesweit zuständig rund um die Erlaubnis, die eine Anbauvereinigung für ihren Betrieb benötigt (Erlaubnisbehörde). Das RP Tübingen sei laut Müller landesweit zuständig für die Überwachung der Anbauvereinigungen einschließlich Transportanzeigen (Überwachungsbehörde).

Der Pressesprecher betont weiter: „Als Stadtverwaltung wären wir nach jetzigem Stand der Gesetzeslage insofern am Rande beteiligt, als dass wir über unser Baurechtsamt die ’baurechtliche Zulässigkeit’ der Anbau-Anlagen gegenüber der Erlaubnisbehörde bestätigen müssten. Solche Bestätigungen wurden bei uns bislang keine angefragt. Außerdem wären wir über die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes weiterhin für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig, die in Zusammenhang mit Cannabis-Konsum stehen. Entsprechende Anzeigen der Polizei gehen auch bisher schon an uns.“

Zum geplanten Club meint Müller noch: „Unser Ordnungsamt verfolgt die weiteren Entwicklungen und begleitet diese, sofern sie für Bad Mergentheim konkret werden – hat jedoch wie dargestellt hier nicht die federführende Zuständigkeit. Dies gilt insbesondere für das Gründungsverfahren.“

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Welche Räume der Club beziehen will, ist bislang nicht bekannt. Fest steht nur: Der Konsum von Cannabis bleibt an vielen Orten verboten, insbesondere 100 Meter im Umfeld von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Spielplätzen, Sportstätten und generell in der Anwesenheit von Minderjährigen.

Redaktion Stellvertretender Reporter-Chef; hauptsächlich zuständig für die Große Kreisstadt Bad Mergentheim

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