Bad Mergentheim. Nach einer kleinen Debatte stand fest, die Mehrheit des Gemeinderates will gemäß dem eigenen Kriterienkatalog (Gesamtfläche bis 65 Hektar) weitere Areale für die Nutzung von Freiflächen-Photovoltaik zur Stromerzeugung freigeben. Konkret geht es um vier zusätzliche Projekte mit 36,4 Hektar Fläche bei Apfelbach, Herbsthausen, Rot und Schönbühl. Die Aufstellung von Bebauungsplänen wurde mit 25 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung und vier Nein-Stimmen – von drei CDU-Vertretern und FDP-Mann Prof. Hans-Werner Springorum – beschlossen.
Photovoltaikanlagen sind im Unterschied zu Windkraftanlagen nicht privilegiert im Außenbereich zulässig. Die Aufstellung von Bebauungsplänen (kurz: B-Plan) ist daher grundsätzlich erforderlich. Zusätzlich ist auch der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen, heißt es in der Ratsvorlage.
Zu viele Verfahren
CDU-Fraktionschef Andreas Lehr äußerte seine große Sorge, dass das Bauamt mit zu vielen B-Planverfahren gelähmt werde. Dem entgegnete Stadtbaudirektor Bernd Straub, dass die Verwaltung ihre Arbeit erledige und die Hauptvorarbeit von den Investoren zu leisten sei. Fraktionskollege Hubert Rothenfels betonte, dass nur durch die Verteilung der Projekte auf verschiedene Stadtteile ein fairer Ausgleich gegeben sei. Jordan Murphy (SPD) begrüßte grundsätzlich, dass es mit der Freiflächen-Photovoltaik vorangehe. Seiner Fraktion sei es nur wichtig, dass die Stadtteile und die Bürger beteiligt würden.
Ob denn der Abtransport des vielen Stroms auch gelinge, fragte kritisch FDP-Stadtrat Springorum nach und bekam von Stadtbaudirektor Straub zu hören: „Das ist Voraussetzung!“ Der jeweilige Investor müsse sich jeweils im Vorfeld darum kümmern.
Wege-Geld
Hariolf Scherer (CDU) forderte ein Wege-Geld für die Stromleitungen ein, die über öffentlichen Grund laufen. Dazu sagte Straub: „Ja, auch das ist geplant. Wir wollen das Maximum abschöpfen, gerne durch monatliche Abschläge.“
Oberbürgermeister Udo Glatthaar warb um die Zustimmung zu den vier zusätzlichen Projekten mit 36,4 Hektar Fläche, stellte aber auch klar, dass dann 2024 nicht mehr zu leisten sei und erst 2025 weitere B-Planverfahren angestoßen werden könnten.
Das sagte er auch mit Verweis auf drei noch in der Warteschlange stehende Projekte, die unter anderem Hachtel, Stuppach und Althausen betreffen.
Die Ratsmehrheit fasste am Ende den Beschluss, dass die Verwaltung beauftragt wird, im Jahr 2024 ein Bebauungsplanverfahren mit einer Gesamtfläche von ca. 15 Hektar (zwei Vorhaben mit zehn und fünf Hektar) auf der Gemarkung Apfelbach einzuleiten, zudem ein Verfahren mit einer Gesamtfläche von ca. 4,60 Hektar auf der Gemarkung Herbsthausen, zudem eines mit ca. 12,80 Hektar (wieder zwei Vorhaben, hier mit 7,8 und fünf Hektar Fläche) auf der Gemarkung Rot und ein weiteres Verfahren mit einer Gesamtfläche von ca. vier Hektar auf der Gemarkung Schönbühl anzustoßen.
Zwei Bebauungspläne in den Stadtteilen Neunkirchen und Wachbach mit zusammen 20 Hektar Fläche sind durch entsprechende Aufstellungsbeschlüsse bereits in der Mache (die FN berichteten).
Nur noch 8,6 Hektar übrig
Laut städtischem Kriterienkatalog ist die Gesamtfläche der Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf 65 Hektar im Stadtgebiet begrenzt. Somit verbleiben nun nur noch 8,60 Hektar an möglicher Ausweisung bis zur Ausschöpfung dieser Gesamtflächengrenze.
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