Bad Mergentheim/Dainbach/Althausen. Beim Landratsamt sind zwei Anträge für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt vier Windkraftanlagen auf den Gemarkungen Dainbach und Althausen eingegangen. Nachdem es sich um die festgelegte Konzentrationszone „Wind“ (wir berichteten mehrfach) handelt, erteilte der Gemeinderat mit großer Mehrheit (27 Ja-Stimmen), bei lediglich zwei Enthaltungen der FDP-Vertreter, sein Einverständnis.
„Formal in Ordnung“
Stadtbaudirektor Bernd Straub machte zuvor klar, dass das Landratsamt hier den Hut aufhat, alle Bedingungen eingehalten werden und es so für die Stadt eigentlich keine Alternative gebe, als eben zuzustimmen – auch wenn der neue Flächennutzungsplan noch nicht endgültig genehmigt ist. Auch CDU-Fraktionschef Andreas Lehr sagte: „Die Anlagen befinden sich im vorgesehenen Bereich“, formal sei alles in Ordnung.
Größere Diskussionen gab es keine mehr. In der Ratsvorlage heißt es: „Die beiden Anträge unterscheiden sich lediglich hinsichtlich des Typs/Herstellers der Windkraftanlagen und der Nabenhöhe beziehungsweise des Rotordurchmesser, die Anzahl und Standorte der Windkraftanlagen sind dagegen in beiden Anträgen identisch.“
Es ist vorgesehen, auf Gemarkung Dainbach zwei Anlagen und auf Gemarkung Althausen ebenfalls zwei Anlagen, insgesamt also vier Windkraftanlagen, zu errichten und zu betreiben. Einmal mit einer Nabenhöhe von 145 Metern und einem Rotordurchmesser von 150 Metern, Gesamthöhe 220 Meter, beziehungsweise mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von 138,25 Metern, also einer Gesamthöhe von 218,13 Metern. Die Nennleistung beträgt bei beiden Varianten 4,2 MW je Anlage.
„Mit den Windkraftanlagen werden Mindestabstände zum Üttingshof von ca. 1100 Metern, zu Dainbach von 1700 Metern und zu Althausen von 2450 Metern eingehalten“, teilt die Stadt mit. Die Standorte für die geplanten Windkraftanlagen liegen vollständig innerhalb der vom Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim im Dezember 2021 beschlossenen Konzentrationszone für Windkraftanlagen. „Der beschlossene Teilflächennutzungsplan legt außerdem eine maximale Nabenhöhe für Windkraftanlagen von 150 Metern über Grund fest. Diese Höhenbegrenzung wird ebenfalls eingehalten. Die vorliegenden immissionsschutzrechtlichen Gutachten weisen nach, dass die einzuhaltenden Nachtwerte an sämtlichen Immissionsorten eingehalten werden“, so die Verwaltung.
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