Gerichtsprozess

Bad Mergentheim: Mehrjährige Haft nach versuchter Vergewaltigung

"Todesangst" und "erhebliche Gewalt": Eine versuchte Vergewaltigung beschäftigte das Landgericht Ellwangen, nachdem der Angeklagte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bad Mergentheim Berufung eingelegt hatte.

Von 
Simon Retzbach
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Der Angeklagte am Rande des Prozesses im Amtsgericht Bad Mergentheim. Das Landgericht in Ellwangen verurteilte den Mann zu einer mehrjährigen Haftstrafe und hielt das Urteil der Vorinstanz weitgehend aufrecht. © Simon Retzbach

Löffelstelzen/Ellwangen. „Das Opfer hatte Todesangst“, titelten die Fränkischen Nachrichten zum Prozess gegen den Angeklagten W. am Amtsgericht Bad Mergentheim im Dezember 2023. Neben mehreren Diebstählen war es vor allem die versuchte Vergewaltigung seiner Ex-Freundin im August 2023, über die im Amtsgericht der Kurstadt verhandelt wurde. Gegen 1 Uhr kam der Mann zur Wohnung seiner ehemaligen Partnerin in Löffelstelzen, um „noch einmal mit ihr zu reden“.

Und dann ging es „ganz schnell“, wie das Opfer damals beschrieb. Sie habe ihm die Türe geöffnet, woraufhin er sie sofort aus der Wohnung die Treppe nach unten vor die Haustür gezogen habe. Trotz heftiger Gegenwehr gelang es ihm dort, die 31-Jährige zu Boden zu bringen und zu entkleiden. Er habe sie wiederholt geschlagen und auch gewürgt, schilderte das Opfer die Tat. Auch habe er gedroht, sie zu töten, sollte sie weiterhin Widerstand leisten. Er habe auf ihre Schreie kaum reagiert und durch das Würgen sei ihr mehrmals schwarz vor Augen geworden.

Starke Gegenwehr des Opfers verhindert Vergewaltigung

Zu einer vollendeten Vergewaltigung kam es aufgrund der starken Gegenwehr des Opfers nicht. Währenddessen erlitt die Frau jedoch Todesängste: „Ich hatte Angst, dass ich erwürgt werde.“ Ein Nachbar hörte schließlich die gedämpften Hilferufe des Opfers und rannte nach draußen, wo er die nur noch teilweise bekleidete Frau am Boden liegend vorfand. Als er den ebenfalls nur noch unvollständig bekleideten Angeklagten ansprach, zog dieser sich sofort an und rannte weg.

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Der Angeklagte gab damals neben dem massiven Drogenkonsum auch der Polizei eine Mitverantwortung an der Tat. Er habe schon vor dem verhängnisvollen Besuch bei seiner Ex-Freundin versucht, sich bei der Polizei zu stellen. Man habe ihn jedoch auf den nächsten Tag vertröstet. Ein Umstand, dem er große Bedeutung beimisst und der seiner Ansicht nach das Sexualdelikt hätte verhindern können.

Erstes Urteil aus Bad Mergentheim folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft

„Ihre Schuldzuschreibung an den Polizisten, der sie an dem Abend nicht gleich in Gewahrsam nahm, lehne ich ab. Sie hätten jederzeit die Möglichkeit gehabt, sich Hilfe in Form des Rettungsdienstes zu rufen, der sie in eine spezialisierte Klinik gebracht hätte. Suchen Sie hier keinen Sündenbock. Sie haben schwere Schuld auf sich geladen“, befand Richterin Susanne Friedl damals. Sie folgte mit ihrem Urteil der Staatsanwaltschaft, die für die „heftige Gewalt“ sowie die gewerbsmäßigen Diebstähle eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten forderte.

„Dieser Fall liegt deutlich über bisherigen Vergewaltigungen, die wir hier am Amtsgericht verhandelt haben“, befand Friedl damals und ließ auch die seitens der Verteidigung angeführte verminderte Steuerungsfähigkeit durch Drogenkonsum nicht gelten.

Die beschränkte Berufung des Angeklagten wurde verworfen

Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte eine sogenannte beschränkte Berufung ein. Diese Möglichkeit besteht, wenn nur ein bestimmter Aspekt des Urteils und nicht das gesamte Urteil angefochten werden soll. Damit wird zugleich die grundsätzliche Schuld anerkannt. Der 26-jährige Verurteilte störte sich vor allem an der Höhe der Haftstrafe und wollte nun vor dem Landgericht Ellwangen erreichen, dass diese reduziert wird.

„Die Berufung wurde verworfen. Unter Einbeziehung von Vorstrafen der Amtsgerichte Öhringen und Aschaffenburg wurde eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten ausgesprochen“, erklärte das Landgericht Ellwangen auf Nachfrage. Auch die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung zur Bekämpfung der Drogensucht wurde angeordnet. Dies hatte Rechtsanwalt Frank Gangl schon im Prozess vor dem Amtsgericht Bad Mergentheim gefordert.

Redaktion

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