Bad Mergentheim/Creglingen. Nun also doch: Nachdem der erste Prozess gegen einen Mann aus Creglingen im Dezember noch ausgesetzt werden musste (wir berichteten), wurde er nun vom Amtsgericht Bad Mergentheim wegen Betrugs verurteilt.
Was war passiert? Der Angeklagte brachte nach Ausführungen der Staatsanwaltschaft einen 26-Jährigen, mit dem er auf der Verkaufsplattform Ebay Kleinanzeigen in Kontakt kam, durch verschiedene Lügen dazu, ihm insgesamt rund 36 000 Euro auszuhändigen.
Was 2020 vermeintlich harmlos als Verkaufsangebot eines Mini-Baggers für 5500 Euro begann, endete für das 26-jährige Opfer extrem teuer – ohne dafür jemals den versprochenen Bagger zu erhalten.
Abenteuerliche Lügen
Teils abenteuerliche Lügen des Angeklagten auf der einen, bemerkenswerte Naivität des Opfers auf der anderen Seite schaukelten sich so zu einem beträchtlichen Schaden hoch. Der Geschädigte hat hierbei nach eigenen Angaben seine gesamten Ersparnisse verloren. Mehrfach ließen einen die Ausführungen im damaligen Prozess stutzig werden. Eine erste Anzahlung über 4000 Euro leistete das Opfer bereits im Februar 2021, Der Angeklagte schaffte es dennoch, den Mann bis August 2022 hinzuhalten. Zu einer Herausgabe des Minibaggers kam es nie.
Dies wäre schon daran gescheitert, dass der Angeklagte diesen Bagger nie besaß. Was der Angeklagte jedoch reichlich vorweisen konnte, war eine gewisse Kreativität. Denn Ausreden, warum er den Bagger nun wieder nicht liefern könne, hatte der Creglinger stets parat.
Alle Vorwände geschluckt
Ein Autoschaden, dann die Kosten für ein Beatmungsgerät, das sein Sohn benötige und schließlich sogar eine vermeintliche Entführung durch Hooligans – alle Vorwände schluckte der 26-Jährige. Und damit nicht genug: Die vorgetäuschte Entführung des Angeklagten durch vermeintliche Hooligans kostete ihn sogar noch „Lösegeld“, wie man ihm per gefälschter Mail mitteilte. So zahlte der Geschädigte immer wieder Geldbeträge, bis am Ende schließlich die Summe von rund 36 000 Euro stand – mehr als das Sechsfache des ursprünglichen Preises für den Minibagger.
Und damit nicht genug: Durch die wiederholten Zahlungen steht in der Anklageschrift der Vorwurf von 42-fachem Betrug, da alle erschlichenen Zahlungen als rechtlich eigenständige Fälle gewertet wurden. Der Angeklagte räumte die Vorwürfe damals bereits ein. Dennoch musste der Prozess neu aufgerollt werden. Grund hierfür war ein Antrag von Verteidiger Frank Gangl, der ein Gutachten für seinen Mandanten beantragte. In diesem sollte geklärt werden, ob der starke Cannabiskonsum des Mannes eine Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung rechtfertigen könnte.
Zwar wurde in einem früheren Gutachten eine dafür erforderliche „Substanzkonsumstörung“ bereits verneint, dies sollte jedoch nach dem Willen der Verteidigung erneut geprüft werden. So kam das Gericht in Schwierigkeiten bei der Terminfindung, die letztlich eine Neuauflage des Prozesses erforderlich machten.
Nun wurde der Angeklagte wegen Betrugs zu insgesamt vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er ist mehrfach vorbestraft, diese Vorstrafen wurden teilweise in das Urteil miteinbezogen.
Die beantragte zweijährige Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung wird er nach gut einem Jahr Haft antreten dürfen. Nach erfolgreicher Therapie kann die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein Freifahrtschein ist das aber nicht: Bricht der Verurteilte die Therapie ab oder wird diese von der Anstalt wegen Erfolglosigkeit beendet, muss er die Haftstrafe in kompletter Höhe absitzen.
Zudem soll sogenannter Wertersatz in Höhe von 36 000 Euro eingezogen werden, um den entstandenen Schaden zu begleichen. Die Chancen für den Geschädigten, sein Geld auch nur teilweise wieder zu sehen, dürften jedoch eher gering sein. Durch einen Verzicht auf Rechtsmittel wurde das Urteil sofort rechtskräftig.
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