Bad Mergentheim. Zwar ohne Gegenstimme, aber nicht ohne kritische Untertöne – so lässt sich die kurze Aussprache zur Schulplanung in Bad Mergentheim zusammenfassen. Genauer geht es um die Umstellung der Grundschule zur Ganztagesschule für Erstklässler des Schuljahres 2026/27. Schrittweise soll dann mit jedem weiteren Schuljahr die Ganztagesbetreuung aufwachsen.
Notwendig wird diese Umstellung in erster Linie durch den Gesetzgeber, der einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung bereits im Oktober 2021 gesetzlich verankerte. Doch auch Gespräche der Stadtverwaltung mit Eltern in Kindergärten und Schulen scheinen eine erhöhte Nachfrage nach ausgeweiteter Betreuung zu ergeben. Die überwältigende Mehrheit würde demnach bereits bestehende Angebote einer Ganztagesbetreuung in Anspruch nehmen.
Nun also der Antrag für ein erweitertes Angebot auch in der Grundschule Bad Mergentheim. Dieses Angebot erfolgt als Wahlform, das heißt, nicht jedes Kind muss die Ganztagesbetreuung verpflichtend in Anspruch nehmen. Finalisiert wird die Umstellung durch eine positive Rückmeldung des Staatlichen Schulamts, an die ein entsprechender Antrag gerichtet werden muss.
Für einen solchen Antrag muss ein pädagogisches Konzept beigelegt werden, das die Verwaltung bereits erstellt hat. Hieraus lassen sich auch Eckdaten des zukünftigen Schulbetriebs ablesen. Zukünftig soll das „3x8“-Format zur Anwendung kommen. An drei Wochentagen (Montag, Dienstag und Donnerstag) gibt es am Nachmittag noch zwei Unterrichtsstunden sowie Betreuung, sodass insgesamt acht Zeitstunden angeboten werden. An den übrigen Tagen gibt es nach dem Unterricht am Vormittag ebenfalls ein Betreuungsprogramm, sodass Kinder stets bis 15.50 Uhr in der Schule sein können. Wo Nachmittagsunterricht stattfindet, soll am Vormittag eine „Entzerrung“ des Unterrichtspensums mittels „bewegter Pausen“ stattfinden. Angebote für die Nachmittagszeit sollen auch in Rücksprache mit den Eltern entwickelt werden
Damit der Ganztag wie geplant angeboten werden kann, sind noch Vorbereitungen zu treffen. „Die noch unsanierten Schulgebäude der Grundschule Bad Mergentheim [erfüllen] die räumlichen Voraussetzungen für den Ganztag aktuell nur eingeschränkt“, heißt es dazu in der Ratsvorlage. Um das zukünftig zu ermöglichen, sei ein „Um-/Neubau der Schule in den kommenden Jahren“ geplant.
Auch deshalb, weil ein Ende der besonderen Raumsituation anvisiert wird. Denn bislang werden die ersten beiden Klassen am Standort in der Au unterrichtet, während die Klassen 3 und 4 in der Stadtmitte untergebracht sind. „Zukünftig sollen alle Schülerinnen und Schüler wieder an einem Standort unterrichtet werden“, heißt es im pädagogischen Konzept, das die Grundlage für den Antrag auf Einrichtung der Ganztagesschule bildet. Wo dieser zukünftige Standort sein wird, ist nach Auskunft von Pressesprecher Carsten Müller bislang nicht geklärt: „Die Standortentscheidung wird vom Gemeinderat erst noch getroffen.“
Die Fraktionen im Bad Mergentheimer Gemeinderat trugen die Planung geschlossen mit und votierten bei einer Enthaltung für den Antrag. Ebenso für eine Bereitstellung von städtischen Finanzmitteln für das sogenannte Mittagsband, also das Mittagessen und die Aufsicht während dieser Zeit. Die Kosten hierfür bewegen sich vor allem durch eine Landesförderung im überschaubaren Rahmen.
Auch wenn im Gremium grundsätzlich Einigkeit herrschte, weil man „Bedarf bei Eltern und Kindern sehe“, wie es Grünen-Stadtrat Patrick Groß formulierte, gab es dennoch kritische Töne. So sprach Dr. Klaus Hofmann (Freie Wähler) von einer seit längerem zu beobachtenden „Absetzbewegung“ von der Grundschule, deren tatsächlichen Ursachen man sich stellen solle. Mit dem Ganztagesangebot wolle man dieser Entwicklung „einen Riegel vorschieben“, vermutete er. Er enthielt sich bei der Abstimmung.
Tatsächlich greift die Stadt in ihrer Dokumentation des Vorgangs dieses Thema auf. „Durch die Umwandlung der Grundschule Bad Mergentheim in eine Ganztagsschule entfällt in den beiden Schulbezirken der Kernstadt der Schulbezirks-Wechselanspruch der Eltern. Die Planung der Schülerströme und der notwendigen Lehrer- und Betreuungsressourcen wird so wieder verlässlich“, ist hier zu lesen. Heißt also konkret: Ein Wechsel aus dem Schulbezirk Süd in den Schulbezirk Nord, wo es mit der neuen Grundschule bereits eine Ganztagesschule gibt, ist nun nicht mehr möglich. Bislang war dieser Wechsel unter Verweis auf eine Ganztagesbetreuung nach dem Schulgesetz möglich.
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