Bad Mergentheim. Zur Zwangsräumung des ehemaligen „Hauses Bergfried“ in der Löffelstelzer Straße 30 in Bad Mergentheim, mit seinen insgesamt 87 Wohnungen, rückten am frühen Mittwochmorgen nicht nur das Ordnungs- und das Baurechtsamt der Stadt Bad Mergentheim, sondern auch ein Großaufgebot der Polizei an. Die Nutzungsuntersagung für den Wohnblock war aufgrund massiver Brandschutzmängel und „des eklatanten baulichen Zustands“ seitens der Stadt ausgesprochen worden. Bis Dienstagnacht, 24 Uhr, galt für alle Mieter die Frist, freiwillig auszuziehen und sich bei Bedarf in eine städtische Notunterkunft zu begeben. Wer seine Wohnung danach nicht freigegeben hatte, dem wurde schon vor zwei Wochen mit „unmittelbarem Zwang“ gedroht, sprich einer behördlichen Zwangsräumung.
Ehemaliges "Haus Bergfried" in Bad Mergentheim: Mängel beim Brandschutz
Laut Stadt steht der gesamte Wohnblock im Privatbesitz einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die die einzelnen Wohneinheiten in privaten Mietverhältnissen vermietet. Weiter teilte die Stadtverwaltung den FN mit: „Das Gebäude befindet sich in einem eklatanten baulichen Zustand. Insbesondere betrifft dies brandschutztechnische Anforderungen. Diese Mängel führen im vorliegenden Fall zu einer konkreten Gefahr, weshalb ‚Gefahr in Verzug‘ vorliegt. Gemeint ist damit, dass Leib, Leben und die Gesundheit der Mieterinnen und Mieter, der Besucherinnen und Besucher gefährdet ist. Von diesen Zuständen erfuhr die Stadt aufgrund zahlreicher Feuerwehr-Einsätze und nachgelagerter Überprüfungen. Wenn sie von einer solchen Situation Kenntnis hat, muss die Stadt als untere Baurechtsbehörde einschreiten, um die betroffenen Menschen zu schützen, bevor es zu einer konkreten Gefahrenlage kommt.“
Wie die Räumung letztendlich verlief, lesen Sie hier.
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Fränkische Nachrichten Plus-Artikel Kommentar zur Räumung des „Hauses Bergfried“ Eigentümer des Wohnblocks in Bad Mergentheim sind gefordert