Oberwittstadt. Weiterer Punkt der Gemeinderatssitzung von Ravenstein war die Einrichtung eines Hochwasserschutzregisters mit Satzungsbeschluss. Wie Bürgermeister Ralf Killian erläuterte, sei mit dem Bau der Fischteichanlage „Ravensteiner Weiher“ durch den Fischereiverein Ballenberg/Unterwittstadt ein zusätzlicher Retentionsraum bei Hochwasser geschaffen worden. Der Rückhalteraum kann über eine Satzung zur Führung eines Hochwasserschutzregisters als Ausgleich für Baumaßnahmen im Überschwemmungsgebiet herangezogen werden. Das Hochwasserschutzregister erlaubt die räumliche Trennung von Bau- und Ausgleichsmaßnahmen und bietet die Möglichkeit des Ausgleichs durch die finanzielle Beteiligung des Bauherrn an Ausgleichsprojekten. Es ermöglicht den Kommunen, Hochwasserschutz und Bebauung vorausschauend und integriert zu entwickeln. Einzelne Bauherrn und Architekten müssen sich nicht mit der Bereitstellung von Ausgleichsflächen befassen. „Es ist eine gute Maßnahme und ein wesentlicher Vorteil für die Stadt“, sagte der Bürgermeister.
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Satzung zum Führen eines Hochwasserschutzregisters einstimmig zu. F
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