Ein Leben wird für immer verändert. Ein junger Mensch ist unverschuldet berufsunfähig und erleidet schwerste Verletzungen, die ihn wahrscheinlich dauerhaft, mindestens aber noch für Jahre sehr stark in seinem Alltag einschränken. Und das alles nur, weil ein erwachsener, voll schuldfähiger Mensch sich eine Waffe greift und ohne erkennbaren Grund auf dessen Kopf schlägt.
Als wäre dieser Umstand nicht schlimm genug, verändert das Landgericht Ellwangen das Urteil aus Bad Mergentheim auch noch im entscheidenden Punkt. Die Haftstrafe wird für den Haupttäter der Bluttat nun also doch zur Bewährung ausgesetzt. Das ist, um es klar zu sagen, völlig unverständlich und sogar verantwortungslos.
Dabei ist klar: Eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe ist kein Freispruch, natürlich gibt es gewisse Auflagen. Diese sind jedoch lächerlich gering im Verhältnis zur begangenen Tat. Dass auf eine solche Tat, die nur durch glückliche Umstände nicht noch viel schlimmer endete, keine ’echte’ Haftstrafe folgt, ist ein verheerendes Signal.
Dieses Urteil zeigt, dass schwere Gewalttaten offensichtlich seitens der Justiz nicht ernst (genug) genommen werden. Wenn auf derartige Verbrechen keine spürbare Freiheitsstrafe folgt, wird die Gesellschaft weitere Taten zu befürchten haben und diesen ausgeliefert.
So stark wie selten bei Prozessen aus unserer Region darf hier bezweifelt werden, dass ein Urteil „im Namen des Volkes“ gesprochen wurde. Ganz im Gegenteil. Dafür sind jedoch nicht die oft als zu weich kritisierten deutschen Strafgesetze verantwortlich. Für gefährliche Körperverletzung steht ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Es wird Zeit, diesen deutlich stärker zu nutzen. Damit „Im Namen des Volkes“ keine Floskel wird.
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Fränkische Nachrichten Plus-Artikel Kommentar Das Urteil gegen den Disko-Schläger ist nicht zu verstehen
Das Landgericht Ellwangen befasst sich mit der Bluttat vor der Bad Mergentheimer Disktohek und ändert das Urteil in einem entscheidenden Aspekt ab. Für Redakteur Simon Retzbach ein verheerendes Signal