Unglaubwürdige Vorgehensweise

Von 
Roland Johannes
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Leserbrief zur Brücke in Gamburg

Mittlerweile wurde vom Landratsamt (LRA) Main-Tauber-Kreis eine Liste mit den kreiseigenen Brücken bekanntgegeben, bei denen ein Geländer installiert werden soll.

In der Mitteilung des LRA wird betont, dass die Prüfung der Brücken durch einen unabhängigen und vereidigten Sachverständigen erfolgte.

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Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die herangezogene Rechtsvorschrift für die angebliche Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen auch für Brücken auf Landesstraßen entsprechend herangezogen werden müsste.

Das scheint jedoch nicht der Fall zu sein, denn die Tauberbrücken in Bronnbach und Lauda erscheinen nicht in dieser Aufzählung. Hier erklärt sich die verantwortliche Behörde für nicht zuständig, weil es sich um Landesstraßen handelt. Das kann jedoch so nicht richtig sein.

Wahrscheinlich liegt in der Finanzierung von verschiedenen Maßnahmen ein Unterschied, nicht aber bei den verkehrstechnischen Sicherungsmaßnahmen. Alle Sicherungsmaßnahmen auf unseren Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen in unserem Landkreis werden von den jeweils zuständigen Straßenmeistereien durchgeführt, die wiederum dem hiesigen Straßenbauamt angegliedert sind.

Mir ist nicht bekannt, dass etwa für den Winterdienst oder Mäharbeiten entlang von Landesstraßen extra Fahrzeuge aus Stuttgart anfahren. Die Klassifizierung in Bundes-, Landes- oder Kreisstraße liegt in deren Bedeutung. Eine Landesstraße ist also höher bewertet als eine Kreisstraße, weil dort unter anderem mehr Fahrzeug-Verkehr herrscht und dadurch bedingt mehr Gefahren drohen.

Warum sieht dann das „Land“ nicht die Dringlichkeit, an den Brücken entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen? Ist dies etwa nur eine hausgemachte, kreisinterne Sichtweise zu den herangezogenen Rechtsvorschriften – oder sind doch Ausnahmen, beispielsweise für denkmalgeschützte Bauwerke möglich?

Bei der Brücke in Bronnbach könnte man aber auch zu der Überlegung kommen, dass sich der Landkreis sein „Taubertal-Juwel“ und „Investitionsfass ohne Boden“ nicht durch ein unansehnliches Brückengeländer verunstalten lassen möchte.

Ähnlich suspekt verhält es sich mit der Tauberbrücke zwischen Hochhausen und Werbach. Diese Brücke erscheint nicht auf der eingangs erwähnten Liste des LRA, obwohl es sich hier um eine Kreisstraße handelt. Diese Brücke ist in meinen Augen jedoch die „gefährlichste“, zumal dort am wenigsten Fahrbahnbreite besteht. Auch wenn dort der Begegnungsverkehr durch Verkehrszeichen geregelt ist, kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer auf der Brücke zusammentreffen und dadurch Gefahrensituationen entstehen.

Hier muss der unabhängige und vereidigte Sachverständige mehr als beide Augen zugedrückt haben. Anders ist diese unterschiedliche Vorgehensweise nicht zu erklären.

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